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StMASFI: Betreuungsgeld ein Erfolgsmodell

9. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Familienministerin Emilia Müller anlässlich des heutigen Urteils des Sozialgerichts Aachen zur Rechtmäßigkeit der Stichtagsregelung beim Betreuungsgeld:

„Das Betreuungsgeld ist ein wahres Erfolgsmodell. Bis heute haben es bereits mehr als 71 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern in Bayern beantragt. Dies zeigt, dass das Betreuungsgeld für junge Eltern, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen, wichtig ist und ein Stück mehr Wahlfreiheit für unsere Familien bringt“, so Müller.

In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld. Von der Einführung im August bis Ende Dezember 2013 wurden in Bayern 40.081 Antragsformulare an Familien versandt. 28.522 Anträge sind davon bereits wieder an das ZBFS zurückgesandt worden.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass die Einführung des Betreuungsgeldes goldrichtig war. Dadurch haben wir die nötige Balance zum Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Ein- und Zweijährige seit August 2013 geschaffen. Denn welche Betreuungsform einem Kind gut tut, hängt maßgeblich von Alter und Entwicklung des Kindes und von der Familiensituation ab. Und das können die Eltern am besten beurteilen. In Bayern geben wir Eltern echte Entscheidungsfreiheit, denn wir setzen auf beides: Den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld“, so die Ministerin.

Das Betreuungsgeld erfülle auch eine wichtige Brückenfunktion zum richtigen Zeitpunkt für den Eintritt in die Krippe.

„Betreuungsgeld wird nicht nur an diejenigen Eltern bezahlt, die ganz auf eine externe Betreuung verzichten. Auch wenn man beispielsweise die Betreuung für sein Einjähriges zunächst noch für einige Monate ohne öffentlich geförderte Betreuungsangebote organisiert, besteht für diesen Zeitraum Anspruch auf Betreuungsgeld“, so Müller abschließend.

Betreuungsgeld erhalten seit August letzten Jahres bundesweit Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die für ihr Kind keinen staatlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de  und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

StMASFI, PM v. 09.01.2014

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