Gesetzgebung

StMASFI: Möglichkeit der Beschränkung der Visafreiheit für Westbalkanstaaten

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Sozialministerin Müller: „Wir müssen gegen den Missbrauch der Visafreiheit vorgehen“

„Der enorme Anstieg der Asylbewerberzahlen stellt in Deutschland und Bayern für alle eine enorme Herausforderung dar, vor allem beim Thema Unterbringung. Dabei stellt der hohe Zugang der Asylbewerber aus Serbien und Mazedonien ein Problem dar. So lagen diese beiden Länder auf Platz drei und fünf der Hauptherkunftsländer aller Asylbewerber, die im vergangenen Jahr nach Deutschland kamen. Es steht außer Frage, dass wir in Deutschland und Bayern jedem Schutz bieten, der unseren Schutz benötigt. Die Anerkennungsquoten für die Westbalkanländer zeigen aber auch, bei diesen Asylbewerbern liegen kaum Schutzgründe vor. Deshalb müssen wir gegen den Missbrauch der Visafreiheit vorgehen“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München und ergänzte: „Im Koalitionsvertrag wurde bereits vereinbart, die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Ziel ist es, aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Jetzt wurde auch auf EU-Ebene ein weiterer Schritt gegangen. Ich begrüße es, dass ab heute die Mitgliedstaaten wieder die Aussetzung der Visa-Freiheit von Bürgern aus Drittstaaten beantragen können, wenn die Zahl illegaler Einwanderer oder unbegründeter Asylanträge plötzlich ansteigt. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, die Entwicklung der Asylanträge aus den Westbalkanstaaten genau zu prüfen und ggf. entsprechende Schritte einzuleiten. Dies kommt auch allen Asylbewerbern zugute, die berechtigt in Deutschland einen Asylantrag stellen.“

Näheres zu dem heute in Kraft tretenden Beschluss der EU-Staaten finden Sie unter: www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/jha/139926.pdf (84 KB).

StMASFI, PM v. 09.01.2014

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