Gesetzgebung

Bayerischer Bezirketag: Eingliederungshilfe reformieren – Bundesleistungsgesetz auf den Weg bringen

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Der Bayerische Bezirketag begrüßt den Beschluss der CSU-Landesgruppe bei der Klausurtagung in Wildbad Kreuth, endlich die seit Jahren diskutierte Reform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Angriff zu nehmen. Der Beschluss betont, dass es bei der Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nicht allein um eine Übernahme von Kosten gehen darf, sondern auch um eine inhaltliche Weiterentwicklung der Leistung. Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, sieht darin ein wichtiges Signal.

Die bayerischen Bezirke tragen mit, dass die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht entwickelt werden soll und dieser Reformprozess im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt. Auch die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger sehen ein wichtiges Ziel darin, unnötige Doppelstrukturen und neue Schnittstellen zu vermeiden. Dies fordert der Bayerische Bezirketag seit Jahren.

Bayerischer Bezirketag, PM v. 10.01.2014