Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Dr. Beate Merk zu Berichten über Stellungnahme der EU-Kommission zu Sozialleistungen für arbeitslose EU-Bürger

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„Alarmzeichen und Einladung zur Zuwanderung in das deutsche Sozialleitungssystem / Rechtsänderungen zum Ausschluss von Sozialleistungen für arbeitslose EU-Bürger notwendig“

Europaministerin Dr. Beate Merk sieht auf Grund der Berichte über eine Stellungnahme der EU-Kommission, nach der auch arbeitslose EU-Bürger grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen haben können, dringenden Handlungsbedarf:

„Für mich ist das ein Alarmzeichen. Das Signal an ärmere Mitgliedstaaten ist fatal: Es ist wie eine Einladung zur Zuwanderung in das deutsche Sozialleistungssystem. Ich sage noch einmal ganz klar: Wir sind für die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wir sind aber genauso entschieden gegen ein grenzenloses Wahlrecht arbeitsloser EU-Bürger für das beste Sozialleistungssystem.“

Die Berichte über die Rechtsauffassung der EU-Kommission seien der Beweis für den dringenden Handlungsbedarf bei den Sozialleistungen für EU-Bürger.

„Die Arbeitnehmerfreizügigkeit war und ist nicht für Sozialtourismus gedacht“, so die Europaministerin.

„Wenn die bestehenden Regelungen jetzt anders interpretiert werden, müssen wir politisch handeln. Dann brauchen wir Rechtsänderungen, die den Ausschluss von Sozialleistungen für arbeitslose EU-Bürger unmissverständlich klar stellen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass unsere Kommunen und unsere Sozialleistungssysteme überfordert werden. Wir müssen klare rechtliche Leitplanken ziehen. Wir dürfen so grundlegende Fragen wie den Sozialleistungsbezug von EU-Bürgern nicht der einseitigen Interpretation der EU-Kommission oder auch des Europäischen Gerichtshofes überlassen.“

Staatskanzlei, PM v. 10.01.2014

Redaktioneller Hinweis: Mittlerweile hat die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland eine Klarstellung zum Thema veröffentlicht.