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Staatskanzlei: EEG-Industrieermäßigungen erhalten – Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze sichern

13. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Aigner: „Ein Wegfall der Ermäßigungen käme einem Deindustrialisierungsprogramm gleich“

Der Ministerrat bekräftigte seinen Standpunkt, dass der Erhalt der EEG-Industrieermäßigungen für Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze in Bayern und Deutschland unabdingbar ist: Ein Wegfall der Ermäßigungen käme einem Deindustrialisierungsprogramm für die bayerische und deutsche Wirtschaft gleich. Die Energiepreise sind entscheidender Wettbewerbsfaktor weltweit gehandelter Industrieprodukte! Investitions- und Standortentscheidungen von Industrieunternehmen sind zunehmend von den Energiepreisen abhängig. Allein in Bayern ist im Jahr 2014 von bis zu 100.000 Arbeitnehmern in stromintensiven privilegierten Unternehmensbereichen auszugehen. Diese Arbeitsplätze wären akut gefährdet. Besonders betroffen wären u.a. das bayerische Chemiedreieck (aktuell hat z.B. Wacker Chemie angekündigt, eine Investition von rd. 1,1 Milliarden Euro verbunden mit 650 Arbeitsplätzen nicht in Bayern, sondern in USA vorzunehmen) sowie ohnehin strukturell schwierige Regionen im Grenzlandbereich, wo viele stromintensive Unternehmen der Glas-, Keramik- und Kunststoffindustrie beheimatet sind. Brechen die Grundstoffindustrien weg, so sind auch weitere Unternehmen in der nachfolgenden Wertschöpfungskette im Industrie- und Dienstleistungsbereich betroffen und damit viele Hunderttausend Arbeitsplätze in Deutschland.

Die deutschen Preise für Industriestrom sind bereits heute mit die höchsten in ganz Europa, nicht zuletzt wegen der Förderung der Erneuerbaren Energien. Wenn also eine Wettbewerbsverzerrung aufgrund des deutschen EEG besteht, dann geht diese zu Lasten deutscher Unternehmen. Daher muss alles daran gesetzt werden, Ermäßigungen für die stromintensive Industrie in Deutschland zu erhalten.

Dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Beihilfeverfahren fehlt jede Grundlage: Nach Europarecht ist Voraussetzung für das Vorliegen einer „Beihilfe“ die Gewährung einer Leistung „aus staatlichen Mitteln“. Bei den Industrieermäßigungen kann es sich also nicht um eine „Beihilfe“ handeln, da das EEG eine reine Lastenverteilung zwischen privaten Unternehmen regelt, ohne dass es zum Einsatz staatlicher Mittel kommt.

Wirtschaftsministerin Aigner: „Die Staatsregierung wird nicht hinnehmen, dass die Kommission letztlich über eine weitgehende Auslegung des Beihilfebegriffs die Energiepolitik von Mitgliedstaaten mit Mitteln des Wettbewerbsrechts gestalten will. Solange die Förderung erneuerbarer Energien europaweit nicht harmonisiert ist, müssen die einzelnen Mitgliedstaaten auch in der Lage sein, ihre Unternehmen von den Kosten ihrer Förderung auszunehmen.“

Ein langes Prüfverfahren mit einem anschließenden Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof müsse jedoch wegen der damit verbundenen Unsicherheiten für die Unternehmen unbedingt vermieden werden. Die Bundesregierung sei deswegen dringend gefordert, schnell eine Einigung im Beihilfeverfahren mit der Kommission herbeizuführen mit dem Ziel, eine weitgehende Entlastung der stromintensiven Industrie von den EEG-Lasten zu erhalten.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 13.01.2014

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Europa (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Verwaltung Schlagwörter: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), EU-Beihilfeverfahren EEG

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