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Staatskanzlei: Ministerrat berät über die Umsetzung der Energiewende

13. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Ministerpräsident Seehofer: „Wir treiben die Energiewende weiter konsequent voran. Auch Versorgungssicherheit und Strompreisbremse haben jetzt hohe Priorität!“

In seiner heutigen Sitzung hat das Bayerische Kabinett über die Umsetzung der Energiewende beraten. Ministerpräsident Horst Seehofer betonte:

„Wir wollen und brauchen die Energiewende. Das Zieldreieck – Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit – ist nach wie vor der entscheidende Maßstab für ihre Umsetzung. Jetzt gilt es vorrangig, für eine Dämpfung der Strompreisentwicklung zu sorgen und die Versorgungssicherheit vor allem in Süddeutschland sicherzustellen.“

Die Energiewende stehe an einer Wegscheide: Die Stromkosten sind mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits in bedrohlichem Ausmaß gestiegen. Andererseits haben niedrige Strombörsenpreise und mangelnde Auslastung konventioneller Kraftwerkskapazitäten dazu geführt, dass diese zunehmend unrentabel werden. Der unerwartet schnelle Ausbau der Kapazitäten bei volatilen Erneuerbaren Energien hat trotz rückläufiger Kernenergie dazu beigetragen, dass Deutschland netto mehr Strom erzeugt als verbraucht. Dem steht allerdings eine zunehmend Besorgnis erregende Unterdeckung mit grundlastfähigen Kapazitäten gegenüber. Schnelle Entscheidungen sind jetzt notwendig, um den drohenden weiteren Anstieg der Strompreise zu bremsen und die verlässliche Stromversorgung in Bayern zukunftsfest zu machen.

Vor diesem Hintergrund bestand Einigkeit über folgende Schwerpunkte:

  • Rasche und grundlegende Reform des EEG wie im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart, der von klarem Reformwillen geprägt ist.
  • Umsetzung der Reformen, die die Staatsregierung im Hinblick auf die Windkraft bereits im August 2013 begonnen hat und auf Landesebene auf der Basis des Koalitionsvertrags vorantreiben wird.
  • Bei den Reformen ist sicherzustellen, dass Bayern nicht gegenüber anderen Regionen (z.B. Regionen mit Offshore-Windkraft) verliert. Dazu könnte neben den Neuregelungen im Bereich Wind- und Solarenergie insbesondere auch die Ausgestaltung der Förderung von Biogas beitragen, das als flexibler und speicherbarer erneuerbarer Energieträger künftig eine noch wichtigere Rolle spielen sollte.
  • Kurzfristige Absicherung der Versorgungssicherheit durch Erhalt von bestehenden Kapazitäten und Ausschreibung neuer Reservekapazitäten durch die Bundesnetzagentur.
  • Mittelfristige Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Aufbau grundlastfähiger Ersatzkraftwerke (Grundsatzentscheidung der Bundesregierung im Sommer 2014 notwendig).

Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner erläuterte:

„Mit einem Anteil der Erneuerbaren Energien am bayerischen Stromverbrauch von bereits gut einem Drittel ist unser ehrgeiziges Ziel von 40 % bis 2018 zum Greifen nah. Dennoch bleiben große Herausforderungen, die wir für eine erfolgreiche Energiewende bewältigen müssen. So fallen mit der schrittweisen Abschaltung der Kernkraftwerke große gesicherte, von Wind und Sonne unabhängige Kraftwerkskapazitäten in Bayern weg. Um eine Lücke bei der Versorgungssicherheit zu vermeiden und keine Blackouts zu riskieren, benötigen wir dringend flexible Gaskraftwerke“, betonte Aigner.

Die Bundesnetzagentur ist dabei zu zögerlich.

„Deshalb habe ich eine unverzügliche Überprüfung der Bedarfsanalyse und eine Ausschreibung des entsprechenden Neubaubedarfs beim Bund eingefordert“, so Aigner.

Aber auch die Strommarktregeln müssten rasch verbessert werden, damit Investitionen in dringend benötigte, gesicherte Kraftwerksleistungen wieder wirtschaftlich würden. Gleichzeitig müsse der Ausbau des Stromnetzes forciert werden.

Aigner: „Der rechtliche Rahmen dafür steht inzwischen. Entscheidend ist nun die zügige und rechtssichere Umsetzung, für die neben den Netzbetreibern insbesondere auch die Bundesnetzagentur Verantwortung trägt.“

Bei allen Herausforderungen der Energiewende müsse aber der Strom für Verbraucher und Unternehmen bezahlbar bleiben.

„Hier ist vor allem das EEG der maßgebliche Kostentreiber. Ohne tiefgreifende Reform ist mit einem weiteren Anstieg der EEG-Umlage zu rechnen. Die Erneuerbaren haben einen Entwicklungsstand erreicht, mit dem sie sich immer mehr im Wettbewerb behaupten können. Wir fordern daher mehr Markt und Wettbewerb im EEG!“, so Aigner abschließend.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 13.01.2014

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Filed Under: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunalwirtschaft/ Fachplanung/ Infrastrukturen, Verwaltung Tagged With: 17/2137, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel und zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen, Mindestabstände von Windkraftanlagen

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