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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Senkung der EEG-Förderung für Windkraft geboten / Keine „Verspargelung“ Bayerns / Vertrauensschutzregelungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen und Regionalplänen

13. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sind bei der Thematik „Windkraft“ folgende politische Leitplanken von zentraler Bedeutung:

  • Die Kostenbelastung für Bürger und Wirtschaft durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist enorm. Der weitere Strompreisanstieg muss daher gedämpft werden – und zwar wirksam und rasch. Dafür ist die Senkung der EEG-Förderung für Windkraft nicht nur richtig, sondern geboten. Alles andere belastet den heimischen Wirtschaftsstandort gegenüber der europäischen und weltweiten Konkurrenz unzumutbar und führt die kleinen Privathaushalte an die Belastungsgrenze. Das würde die soziale Akzeptanz der Energiewende insgesamt hintertreiben. Es ist daher folgerichtig, die Förderung von Windkraftanlagen mehr auf die rentablen, küstennahen Standorte zu beschränken, im windarmen Bayern dagegen stärker auf andere Konzepte zu setzen, die natur- und landschaftsverträglicher sind.
  • Bayern ist schön – und soll es bleiben! Die Bayernhymne besingt „unsere Fluren“ als Juwel, das es zu behüten gilt. Millionen Touristen besuchen gerade deshalb unsere Landschaften. Und für uns selbst in Bayern ist es unsere Heimat, die wir als lebenswerten und naturnahen Erholungsraum schützen müssen. Eine ausufernde „Verspargelung“ der Landschaft durch immer höhere Windkraftanlagen zerstört zunehmend ihren Reiz und ihren Zauber. Das über Jahrhunderte gewachsene typisch-bayerische Landschaftsbild wollen wir nicht auf dem Altar des energetischen Förderwesens opfern.
  • Wenige Themen haben die Bürger Bayerns so emotionalisiert wie das Thema Windkraft. Die Bevölkerung spaltet sich – quer durch die Gemeinden – in Windkraftbefürworter und Windkraftgegner. Eine klare Abstandsregelung zur Wohnbebauung, wie sie die Staatsregierung für Bayern anstrebt, kann befriedend wirken.

Im Hinblick auf diese politischen Leitplanken hat das Bayerische Kabinett heute folgendes beschlossen

Reform des EEG

Die Staatsregierung setzt sich beim Bund dafür ein, schnellstmöglich einen hinreichend konkreten Beschluss zur Reform des EEG entsprechend dem Koalitionsvertrag zu fassen, der den rechtlichen Vorgaben zur Beseitigung des Vertrauensschutzes entspricht, um auf diese Weise eine Dämpfung des Strompreisanstiegs zu erzielen.

Abstandsflächen bei Windkraftanlagen

  • Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Bundesregierung dabei die im Koalitionsvertrag vereinbarte Länderöffnungsklausel zur Genehmigung von Windkraftanlagen im BauGB initiiert.
  • Die Staatsregierung wird dann unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbau- und Landesplanungsrechts vorlegen, um baldmöglichst von der Länderöffnungsklausel im BauGB Gebrauch machen zu können.
  • Nach dem Beschluss der Bundesregierung wird die Staatsregierung eine Vertrauensschutzregel formulieren.

Verbindlicherklärung von Regionalplänen

Die Staatsregierung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat die Regionalpläne der Industrieregion Mittelfranken (15. und 17. Änderung) sowie der Region Landshut für verbindlich erklären will.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 13.01.2014

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Kategorie: Bayern, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales, Verwaltung Schlagwörter: 17/2137, Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel und zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen, Mindestabstände von Windkraftanlagen

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