Gesetzgebung

StMASFI: EU-Kommission trägt weiterhin nichts zur Lösung des Problems der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme bei

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„Die heute vorgestellten Leitlinien der EU-Kommission zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts tragen nichts zur Vermeidung der steigenden Zuwanderung in das soziale Sicherungssystem in Deutschland bei. Das ist eine reine Nebelkerze. Was wir brauchen sind europarechtlich abgesicherte Ausschlusstatbestände bei Hartz IV und in der Sozialhilfe. Ohne diese droht die Arbeitnehmerfreizügigkeit zum Deckmantel für Sozialtourismus zu werden“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute anlässlich der Präsentation der sog. Leitlinien zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts durch Sozialkommissar László Andor auf einer Pressekonferenz in Brüssel.

„Ich hoffe sehr, dass die heute vorgestellten Leitlinien nur der Auftakt und nicht der Schlussakt der EU-Kommission waren“, so die Ministerin abschließend.

Die aktuellen Zahlen in Bayern zeigen, die Hartz-IV-Bezieher aus dem EU-Ausland sind von 2007 bis 2013 um 11,6 Prozent und bei den Bulgaren und Rumänen sogar um 141,6 Prozent angestiegen. Im Vergleich dazu sind in diesem Zeitraum die Zahlen bei den deutschen Hartz-VI-Beziehern um 25,3 Prozent gesunken.

In Deutschland ging die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher seit 2007 um 18,2 Prozent zurück. Bei den EU-Bürgern betrug die Steigerung 20,2 Prozent bei den Rumänen und Bulgaren sogar 280 Prozent.

StMASFI, PM v. 13.01.2014