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StMIBV: Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge – Zweites Aufnahmekontingent des Bundes für weitere 5.000 Personen gestartet

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Bayern Innenminister Joachim Herrmann hat heute bekanntgegeben, dass das zweite Kontingent für die Aufnahme syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge gestartet ist. Ab sofort können in Bayern lebende Syrer oder syrisch-stämmige Deutsche, die Verwandte für die Dauer des Bürgerkriegs bei sich aufnehmen wollen, bei den Ausländerbehörden die dafür notwendigen Antragsformulare ausfüllen.

Herrmann: „Ich freue mich, dass wir damit über das erste Kontingent von 5.000 hinaus weiteren 5.000 syrischen Bürgerkriegsflüchtlingen Schutz in Deutschland gewähren können. Deutschland hat außerdem allein im Jahr 2013 weitere 11.851 Syrer im Wege des Asylverfahrens aufgenommen. Deutschland steht damit an erster Stelle in Europa.“

Eine erste Aufnahmeanordnung des Bundes für 5.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge war bereits im Mai 2013 erlassen worden. Deren Abwicklung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) ist noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl hatte die Innenministerkonferenz am 6. Dezember 2013 ein weiteres Aufnahmekontingent von 5.000 Personen beschlossen.

Herrmann: „Entsprechend meinen Vorschlägen werden mit der neuen Aufnahmeanordnung vorrangig Personen mit verwandtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland berücksichtigt. Ich begrüße, dass auch die Abwicklung deutlich beschleunigt werden soll.“

Die betreffenden Personen werden von den Ländern unmittelbar dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gemeldet. Auf eine Auswahlentscheidung des UNHCR wird bei diesem Personenkreis verzichtet.

Für Bayern stehen aus dem zweiten Aufnahmekontingent des Bundes rund 15 Prozent der Plätze zur Verfügung. Vorrangig werden Personen berücksichtigt, für die die Angehörigen eine Verpflichtungserklärung abgeben oder einen Beitrag zur Unterbringung und Lebensunterhaltssicherung zusichern können. Anmeldefrist ist der 28. Februar 2014. Personen, die bereits für das erste Kontingent unmittelbar bei UNHCR im Internet registriert und bislang nicht berücksichtigt worden sind, brauchen nach Auskunft der zuständigen Bundesbehörden nicht erneut gemeldet werden. Der Datenbestand soll für das zweite Aufnahmekontingent automatisch übernommen werden.

Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Ausländerbehörden.

StMIBV, PM v. 14.01.2014