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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: Zensus 2011 – Stadt Amberg reicht Musterklage ein – 54 Städte und Gemeinden klagen gegen die Feststellungsbescheide

15. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Die Stadt Amberg hat sich nach intensiven Besprechungen im Vorfeld bereit erklärt, stellvertretend für klagende Städte und Gemeinden in Bayern eine Musterklage gegen die Ergebnisse des Zensus 2011 einzureichen.

„Der Bayerische Städtetag hat von Anfang an seit Sommer 2013 klagewillige Städte und Gemeinden in einer Arbeitsgruppe beratend unterstützt. Die Kommunen betreten hier absolutes Neuland, daher sind die Erfolgsaussichten der Klage schwer einzuschätzen“, erklärt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: „Der wichtigste Beweggrund für den Klageweg ist die hohe Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl für die Finanzen einer Kommune, nicht zuletzt bei den jährlichen Schlüsselzuweisungen.“

Die Notwendigkeit eines Zensus wird nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Von insgesamt 2056 bayerischen Städten und Gemeinden haben 54 (darunter sechs unter 10.000 Einwohner) Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht erhoben. Die Klagen wurden zunächst fristwahrend ohne Begründung eingereicht. Da die Klagegründe nahezu in allen Fällen gleichlautend sein dürften, streben die betroffenen Städte und Gemeinden ein Musterverfahren mit der Musterklägerin Amberg an. In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung als Vertreter des Beklagten wird das Ruhen des Verfahrens für die Klagen vereinbart, die nicht das Musterverfahren darstellen.

Buckenhofer: „Die betroffenen Städte und Gemeinden haben sich intensiv untereinander beraten. Hierbei war das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung einbezogen.“

Ein Kern der Klage ist laut Buckenhofer:

„Die betroffenen Städte und Gemeinden sehen die Bescheide zu den neuen Einwohnerzahlen als rechtswidrig an, weil ihr verfassungsmäßiges Recht auf kommunale Selbstverwaltung und interkommunale Gleichbehandlung verletzt ist.“

Der Hintergrund

Es kamen unterschiedliche Methoden für Kommunen über und unter 10.000 Einwohner zur Anwendung. Es bestehen Anhaltspunkte, dass das Zensus-Verfahren bei Kommunen mit über 10.000 Einwohnern, bei denen eine komplizierte Hochrechnungsmethode angewandt worden ist, im Landesdurchschnitt weniger zielgenaue Ergebnisse erbracht hat. Bei vielen Städten weichen die Zahlen aus den Einwohnermeldeämtern von den Ergebnissen beim Zensus kaum ab, in einigen Fällen kam es aber zu gravierenden Abweichungen. Darüber hinaus monieren die betroffenen Städte und Gemeinden die unzureichende Begründung des Bescheids und die fehlende Transparenz des stichprobenartigen statistischen Verfahrens.

Buckenhofer: „Die betroffenen Städte und Gemeinden bemängeln, dass die Ermittlung der Einwohnerzahlen weder nachprüfbar noch nachvollziehbar ist.“

Unter den klagewilligen Städten und Gemeinden befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand sechs kreisfreie Städte, nämlich Amberg, Fürth, Nürnberg, Passau, Schwabach, Würzburg. Unter den kreisangehörigen Städten und Gemeinden befinden sich zum Beispiel (ohne Vollständigkeit): Bogen, Burghausen, Burgkirchen a. d. Alz, Cham, Dingolfing, Donauwörth, Kelheim, Mühldorf a. Inn, Neuburg a. d. D., Penzberg, Prien am Chiemsee, Sulzbach-Rosenberg, Waldkraiburg, Weilheim i. OB., Wolfratshausen und Zirndorf.

Bayerischer Städtetag, PM v. 15.01.2014

Redaktionelle Hinweise

„Gemeindeklagen gegen Zensusergebnisse“ waren auch Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Hiernach haben 833 der bundesweit 11.194 Gemeinden Widerspruch gegen die Einwohnerzahl eingelegt, die ihr zuständiges Landesstatistikamt ihnen per Feststellungsbescheid auf der Grundlage der Ergebnisse des Zensus 2011 mitgeteilt hatte. 57 Kommunen haben bereits Klage eingereicht. Zur vollständigen Pressemitteilung des Bundestages: hier.

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