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Staatskanzlei: Theo Wormland-Stiftung stellt auch in diesem Jahr großzügige Spende für Altenpflegeeinrichtungen in Bayern zur Verfügung

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Die Theo Wormland-Stiftung hat auch in diesem Jahr wieder eine großzügige Spende zur Unterstützung von Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe in Bayern zur Verfügung gestellt. Damit setzt die Theo Wormland-Stiftung ihr seit vielen Jahren bestehendes Engagement zugunsten von Senioreneinrichtungen fort. Ministerpräsident Horst Seehofer dankte der Theo Wormland-Stiftung für die Zuwendung von insgesamt 100.000 Euro und würdigte die Aktivitäten der Stiftung im kulturellen und sozialen Bereich in Bayern als beispielhaft. In Abstimmung mit Pflegeministerin Melanie Huml und Sozialministerin Emilia Müller hat Ministerpräsident Seehofer entschieden, dass die Spende an folgende Einrichtungen der Altenpflege und Altenhilfe in Bayern gehen soll:

  • Das AWO Seniorenzentrum im Katharinengarten in Ingolstadt erhält 10.000 Euro für ein Projekt „Guter Tag und gute Nacht“, bei dem durch den Einsatz von Licht und Farbe ein gesunder Schlaf-Wachrhythmus bei Menschen mit Demenz gefördert wird.
  • Das Azurit-Pflegezentrum Bad Höhenstadt in Fürstenzell wird mit 20.000 Euro zur Eröffnung eines „Huntington Bereichs“ zur optimalen Pflege und Betreuung von Menschen mit der Krankheit Chorea Huntington unterstützt.
  • Die Pflegeeinrichtung Pro Seniore in Wörth (Landkreis Regensburg) erhält 10.000 Euro zur Verbesserung der Erinnerungspflege und –therapie der Bewohner durch die Einrichtung einer Multimedia-Technik.
  • Die Diakonie Hochfranken Altenhilfe gGmbH in Hof wird zur Errichtung eines Mehrgenerationenspielhofs im innenstadtnahen Alten- und Pflegeheim am Klosterhof mit 30.000 Euro unterstützt.
  • Das AWO-Seniorenzentrum Pommelsbrunn erhält 10.000 Euro für die Anschaffung von elektrischen Fuß- und Armtrainern, mit denen die Bewohner motorunterstützt oder eigenaktiv ihre Beine und Arme trainieren können.
  • Das Kreisseniorenheim Marktheidenfeld wird zur Einrichtung von Wohn- und Therapieküchen für immobile Bewohner mit 20.000 Euro unterstützt.

Staatskanzlei, PM v. 15.01.2014