Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Beschleunigung des Breitbandausbaus

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Das bayerische Kabinett hat am 13. Januar die Vorschläge des Finanzministeriums zur Beschleunigung des Breitbandausbaus gebilligt. Danach plant die Staatsregierung bis März/April 2014 wesentliche Verbesserungen der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandrichtlinie für die Kommunen, sofern die EU-Kommission bis dahin zugestimmt hat. Alle Änderungen, insbesondere Verbesserungen des Fördersatzes und der Förderhöhe, sollen auch für Gemeinden gelten, die bereits im Verfahren sind. Derzeit laufende Verfahren sollten deshalb weitergeführt werden. An Stelle des Bewilligungsbescheids soll ein Antrag auf vorzeitigen Massnahmebeginn gestellt werden, damit die Ausbaumaßnahmen begonnen werden können. Die geplanten Verbesserungen/Erleichterungen gegenüber der geltenden Breibandrichtlinie beziehen sich auf die Bereiche Fördersätze und Förderhöchstbeträge, Förderverfahren und Unterstützung der Gemeinden im Förderverfahren.

Da jedoch bislang nur ein Richtlinienentwurf der Kommission informell zur Abstimmung vorgelegt wurde und sich auch im Notifizierungsverfahren nach formeller Anmeldung einer geänderten Breitbandrichtline noch Änderungen ergeben können, sind nachfolgende Hinweise weder abschließend noch endgültig:

Fördersätze und Förderhöchstbeträge

Die Fördersätze liegen zukünftig je nach Finanzkraft der Gemeinde bei 60 Prozent, 70 Prozent oder 80 Prozent. In ganz besonderen Einzelfällen ist ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent möglich. Der Förderhöchstbetrag beträgt künftig zwischen 500.000 Euro und 950.000 Euro je Kommune, abgestuft nach der Zahl der Ortsteile und der Einwohnerdichte. Bei interkommunaler Zusammenarbeit soll sich der Förderhöchstbetrag um weitere 50.000 Euro erhöhen. Zusätzlich soll ein „Startgeld Netz“ in Höhe eines einmaligen Festbetrags von 5.000 Euro pro Kommune für deren administrativen Aufwand (Beauftragung externer Fachbüros, Personal- und Sachaufwand) eingeführt werden. Allerdings wird der Betrag auf die staatliche Förderung angerechnet. Die Fördermittel werden in Abschlagszahlungen ausbezahlt (statt bisher erst nach Einreichung des Verwendungsbescheids).

Das gesamte Förderprogramm läuft bis Ende 2017.

Förderverfahren

Die Kommune soll zukünftig selbst entscheiden können, wo der Ausbau erfolgt, die Beschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete soll aufgehoben werden. Von einem Bedarf für schnelles Internet ist auszugehen, daher soll auf eine Bedarfsermittlung verzichtet werden. Die Markterkundung soll nur dann zu einem Ausschluss der Förderung führen, wenn eigenwirtschaftliche Investitionen der Netzbetreiber in den Aufbau eines NGA- Netzes innerhalb von 12 Monaten anlaufen. Auf die zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur (Möglichkeit der Vorabregulierung und Vorlage des Ausbauvertrages) soll komplett verzichtet werden.

Unterstützung der Kommunen im Förderverfahren

Die Gemeinden erhalten kostenfrei verwaltungstechnische Unterstützung im Förderverfahren durch einen in jedem Landkreis vorhandenen Breitbandmanager. Träger dieser Stellen sind die 51 Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung mit ihren 22 Außenstellen. Diese sollen sich eng mit den Bewilligungsstellen bei den Regierungen abstimmen. Das Breitbandzentrum ist in das Vermessungsamt Amberg umgezogen und wird von dort im Wesentlichen koordinierend und qualitätssichernd tätig.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 16.01.2014