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StMGP: Hermann Imhof zum Patienten- und Pflegebeauftragten ernannt

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Huml: Kompetenter Ansprechpartner für die Anliegen von Patienten, Angehörigen und Pflegebeauftragten

Der Nürnberger Landtagsabgeordnete Hermann Imhof wird am 1. Februar das Amt des Bayerischen Patienten- und Pflegebeauftragten antreten.

„Patienten, Pflegebedürftige und Pflegende stehen im Mittelpunkt der bayerischen Gesundheits- und Pflegepolitik. Deshalb hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer ein eigenes Ministerium für Gesundheit und Pflege geschaffen“, betonte Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml am heutigen Donnerstag anlässlich der gemeinsamen Übergabe der Ernennungsurkunde zusammen mit Ministerpräsident Horst Seehofer.

Das Amt der Patientenbeauftragten am Gesundheitsministerium wurde mit dem Amt des Pflegebeauftragten, der bisher am Sozialministerium angesiedelt war, vereinigt und auf die Ebene der Staatsregierung gehoben. Dadurch wird die Bedeutung des Amtes unterstrichen.

„Herr Imhof steht als vertraulicher und kompetenter Ansprechpartner für die Anliegen von Patienten, Pflegebedürftigen und Pflegenden zur Verfügung. Zusätzlich wird er mit den Akteuren im Gesundheits- und Pflegewesen zusammenarbeiten. Als Beauftragter der Staatsregierung hat er die Möglichkeit, sich direkt an die politischen Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene zu wenden. Ich bin zuversichtlich, dass wir beide uns ergänzen und gemeinsam die Herausforderungen der Gesundheits- und Pflegepolitik engagiert anpacken werden – zum Wohle der Menschen im Freistaat“, so Huml.

Hermann Imhof, MdL betonte:

„Ich freue mich sehr, dass ich vom Ministerpräsidenten mit dieser Aufgabe betraut wurde. Aus meiner langjährigen, beruflichen Erfahrung sind mir die Nöte von Patienten und Pflegebedürftigen vertraut. Mein neues Amt werde ich dazu nutzen, mit den Verbänden und Organisationen, die im Gesundheits- und Pflegewesen tätig sind, in Kontakt zu treten und gemeinsam nach Lösungen zur Verbesserung der Situation von Patienten und Pflegebedürftigen zu suchen.“

StMGP, PM v. 16.01.2014