• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMELF: Bayerische Zuchtrinder im In- und Ausland begehrt – Hornloser Fleckviehstier entwickelt sich zum Besuchermagneten

18. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Zuchtrinder aus dem Freistaat stehen im In- und Ausland hoch im Kurs. Wie Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin mitteilte, wurden im vergangenen Jahr über 9.300 Tiere in 25 Länder exportiert. Hauptabnehmer waren Algerien (2.495 Tiere), die Niederlande (1.415) und Italien (1.234). Dem Minister zufolge sind Rinder aus Bayern vor allem wegen ihrer gesundheitlichen Stabilität, Langlebigkeit und Robustheit begehrt: Beim Fleckvieh werden zudem die hohe Milch- und ausgezeichnete Fleischleistung geschätzt, beim Braunvieh der hohe Milcheiweißgehalt und die besondere Käsereitauglichkeit der Milch. Diese Vorzüge sorgen auch im Inland für eine große Nachfrage: Allein im vergangenen Jahr wurden über die bayerischen Zuchtverbände bundesweit rund 50.000 Zuchttiere und mehr als 220.000 Kälber vermarktet.

Nach Aussage des Ministers ist der Freistaat das bedeutendste deutsche Rinderland. Von den bundesweit 12,3 Millionen Rindern stehen 3,2 Millionen in bayerischen Ställen. Rund 80 Prozent davon sind Fleckvieh – eine sogenannte Zweinutzungsrasse, die Milch und Fleisch liefert. Neun Prozent sind Braunvieh und fünf Prozent Schwarzbunte. Die übrigen Rassen wie Gelbvieh, Pinzgauer, Murnau-Werdenfelser, Rotvieh und die Fleischrinderrassen machen zusammen sechs Prozent aus.

Auf der Grünen Woche können sich die Gäste in Halle 25 ein Bild von der Qualität der bayerischen Tiere machen. Die Zuchtverbände präsentieren dort eine kleine, aber feine Auswahl. Die Messe eignet sich laut Brunner ideal, um den Absatz von Zuchttieren weiter anzukurbeln. Vor allem Vertreter osteuropäischer Länder nutzen die breit gefächerte Angebotspalette.

Bayern auf der Grünen Woche in Berlin – www.stmelf.bayern.de/igw

StMELF, PM v. 18.01.2014

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Verwaltung

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Januar 2014
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Dez   Feb »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK