Gesetzgebung

StMASFI: Rentenreform – „Wir brauchen keine neue Frühverrentungswelle“

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„Wir stehen zur ‚Rente mit 67‘. Sie darf durch die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren nicht konterkariert werden. Bundessozialministerin Nahles öffnet jedoch mit ihrem aktuellen Entwurf für eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren durch handwerkliche Mängel der Frühverrentung Tür und Tor und bereitet so die generelle Abkehr von der ‚Rente mit 67‘ vor“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller anlässlich der heutigen Klausurtagung des Bundeskabinetts in Meseberg, auf der Nahles über die Schwerpunkte ihrer Rentenreform berichtet. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren für langjährig Beschäftigte vereinbart. Der Entwurf des Bundessozialministeriums sieht vor, dass Arbeitnehmer ab 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen können.

„Facharbeitermangel können wir nicht dadurch bekämpfen, dass wir möglichst viele davon in Rente schicken. Daher müssen wir auch eine neue Frühverrentungswelle verhindern. Es muss jeder Anreiz vermieden werden, dass einzelne Unternehmen sich ihrer älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Kosten der Allgemeinheit entledigen.“

Dies lässt der aktuelle Entwurf zu, denn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit 61 Jahren in zweijährigen Arbeitslosengeld- und anschließenden Rentenbezug gehen.

Rentenversicherungsträger verfügen zudem nicht über die für den Ausschluss von Zeiten längerer Arbeitslosigkeit nötigen Daten, da sie die Zeiten von Arbeitslosengeld I und II nicht erfassen. Diese müssen daher von den Versicherten beschafft werden, oft über 30 oder 40 Jahre zurück.

„Ein solcher Aufwand wirft die Frage auf, ob Frau Nahles nicht eine spätere Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht ins Kalkül zieht, um durch eine volle Anrechnung jedweder Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente mit 63 die ‚Rente mit 67‘ faktisch doch noch zu Fall zu bringen“, so Müller abschließend.

StMASFI, PM v. 22.01.2014