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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Das offene Grundgesetz und seine Freunde – Kyrill-Alexander Schwarz‘ Würzburger Antrittsvorlesung „Recht und Religion“

27. Januar 2014 by Klaus Kohnen

Dr. Georg Neureither_passVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Das Grundgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nicht wenige seiner Begriffe verweisen auf Außerjuristisches: Gott, Menschenwürde, Sittengesetz, Gewissen, natürliches Recht – um nur diese aus dem Grundrechtsteil zu nennen. Sich der Löcher des Grundgesetzes anzunehmen, ist ein gewagtes Unterfangen, zumal in einer Antrittsvorlesung. Kyrill-Alexander Schwarz hat es getan, am Beispiel der Religion.

In seiner starken Würzburger Antrittsvorlesung vom 24.01.2014 hat er die Offenheit des Grundgesetzes gegen Selbststandsthesen wissenschaftlicher Disziplinhege und gesellschaftlicher Subsysteme verteidigt. Zur Exemplifizierung dienten ihm drei Problemfelder: die Vergabe staatlicher Leistungen an einen religionsgemeinschaftlichen Dachverband und die darüber entstehende Frage, wer über die interne Mittelverteilung befindet (der Staat, der Dachverband oder dessen Mitglieder, d.h. die einzelnen Religionsgemeinschaften des Dachverbands); ferner die Knabenbeschneidung, die eine Entscheidung zu der Frage fordert, ob die Eltern in die Beschneidung einwilligen dürfen, wenn keine medizinischen Gründe, sondern Gebote der Religion bestehen, ob nur das Kind die Einwilligung erteilen darf, gegebenenfalls also gewartet werden muss, bis das Kind alt genug ist, und ob der Staat eine entsprechende, gar strafbewehrte Schutzpflicht gegenüber dem Kind hat; schließlich mit dem Lebensrecht in Zusammenhang stehende Fragen, etwa nach Beginn und Ende des Lebens, zu deren Aspekten die Religionsgemeinschaften ihre Positionen beitragen.

Es mag erstaunen, wie sehr sich die Verfassung zurücknimmt und bereit ist, Einflüsse von außen aufzunehmen, um daraus eine rechtliche Entscheidung zu entwickeln; ja, sie vertraut geradezu darauf. Aus diesem Grund ist die offene Konstruktion auch keine der Schwäche, sondern eine der Stärke der Verfassung. Und Schwarz hat uns gezeigt, zu welcher Bereicherung die Offenheit des Grundgesetzes führt: für die Staatsrechtswissenschaft wie für die verfasste Gesellschaft.

Anmerkung der Redaktion

Dr. Georg Neureither ist Gründer und Inhaber der Internetplattform „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ (www.religion-weltanschauung-recht.de). Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg.

 

Net-Dokument BayRVR2014012701

 

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