Gesetzgebung

StMASFI: Bundeskabinett zur Rentenreform

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Sozialministerin Müller: „Rente ab 63 Jahren muss durch jahrzehntelange Arbeit verdient sein“

Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundeskabinetts, das sich unter anderem mit der Rentenreform befassen wird, forderte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis zur ‚Rente mit 67‘ auf:

„Bundessozialministerin Nahles muss dafür sorgen, dass die abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren nicht einer Frühverrentungswelle den Weg bereitet und die ‚Rente mit 67‘ nur noch auf dem Papier Gültigkeit besitzt. Der auf dem Tisch liegende Gesetzesentwurf weist jedoch bislang genau in diese Richtung und muss daher dringend nachgebessert werden.“

Eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren dürfe nur ausnahmsweise denjenigen ermöglicht werden, die tatsächlich ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

„Der Gesetzesentwurf in seiner jetzigen Fassung sendet das absolut falsche Signal aus, Zeiten der Arbeitslosigkeit unbegrenzt für die Rente ab 63 Jahren zu berücksichtigen. Vielmehr muss der Grundsatz gelten, dass die Rente mit 63 durch jahrzehntelange Arbeit verdient sein muss. Dies ist bei einer Arbeitslosigkeit von beispielsweise zehn oder mehr Jahren aber sicherlich nicht mehr der Fall. Wir brauchen daher unbedingt eine Höchstanrechnungsgrenze für Zeiten der Arbeitslosigkeit von maximal fünf Jahren“, so Müller.

Der aktuelle Rentengesetzesentwurf sei, so Müller, zudem nachteilig für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Müller: „Den drohenden Facharbeitermangel können wir nicht dadurch auflösen, indem wir unsere hochqualifizierten und erfahrenen älteren Arbeitnehmer vorzeitig in Rente schicken. Es muss jeder Anreiz vermieden werden, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Kosten der Allgemeinheit schon mit 61 Jahren mit Aussicht auf die abschlagsfreie Rente aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Auch hier gilt es nachzubessern.“

Der Entwurf lässt momentan zu, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 61 Jahren in zweijährigen Arbeitslosengeld- und anschließenden Rentenbezug gehen können.

StMASFI, PM v. 28.01.2014