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Bayerischer Gemeindetag: Gemeindetag fordert Reform des Kommunalen Finanzausgleichs

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Der Bayerische Gemeindetag ist derzeit mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden in Bayern sowie mit dem Finanz- und Innenministerium in Verhandlungen über die Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs mit dem Ziel, die vorhandenen Gerechtigkeitslücken zu schließen.

Wir sehen hierbei folgende Schwerpunkte:

1. Stichwort Nivellierungshebesatz

Die Gemeinden und Städte legen bei der Grund- und der Gewebesteuer mittels Hebesätzen die Steuerhöhe fest. Diese fällt sehr unterschiedlich aus. Während die kreisfreien Städte beispielsweise einen durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 455 Prozent haben – München hat diesen sogar mit 490 Prozent festgesetzt – können Gemeinden im ländlichen Raum durchschnittlich gerade einmal 322 Prozent durchsetzen. Dennoch wird im Finanzausgleich bei der Ermittlung der Steuerkraft bei allen Gemeinden ein einheitlicher Hebesatz von 300 Prozent zugrunde gelegt. Dies hat Auswirkung bei der Feststellung der „Bedürftigkeit“ der Kommunen. Den Gemeinden im ländlichen Raum verbleibt dadurch ein viel geringerer Finanzspielraum. Das ist ein grundlegender Systemfehler, der schnellstmöglich bereinigt werden muss.

2. Stichwort Einwohnergewichtung

Im Wege der Einwohnergewichtung wird fiktiv unterstellt, dass der Ausgabenbedarf einer Kommune mit zunehmender Einwohnerzahl automatisch steigt. Völlig außer Ansatz bleibt dabei allerdings, dass der Grundbedarf an öffentlichen Leistungen (wie z.B. Straßen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Seniorenbetreuung usw.) auch bei Gemeinden mit einer geringeren Einwohnerzahl spürbar zugenommen hat. Diesen Grundbedarf gilt es künftig unabhängig von der Gemeindegröße stärker zu gewichten.

3. Stichwort Mehrfachberücksichtigung

Nichtausgewogen ist darüber hinaus, dass bei größeren Gemeinden die steigenden Ausgaben gleich mehrfach in die Bedarfsermittlung einfließen. So werden neben der Einwohnergewichtung auch noch Zuschläge für „Soziale Belastungen“ und „Kreisfreiheit“ gewährt. Unbestritten ist, dass die kreisfreien Städte im gesamten Sozialbereich hohe Lasten zu tragen haben. Warum diese Belastungen aus drei verschiedenen Ansätzen (Einwohnergewichtung, Ergänzungsansätze Kreisfreiheit und Sozialbelastung) gleich mehrfach ausgeglichen wird, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Bedarfsberechnung muss auch bei kleineren Gemeinden geprüft werden.

Der Bayerische Gemeindetag legt den Schwerpunkt im Rahmen des Gutachtenprozesses zur Fortentwicklung des Finanzausgleichs unter anderem auf folgende Punkte:

  • Wieviel wird je Einwohner an Bedarf anerkannt (Einwohnergewichtung)?
  • Wieviel von den tatsächlichen Einnahmen einer Gemeinde wird bei der Berechnung der Steuerkraft tatsächlich berücksichtigt (Nivellierungshebesatz)?

Wir sind bereit, konstruktiv an der Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs mitzuwirken. Das bayerische Finanzministerium wie auch das Innenministerium sind jedoch aufgerufen, Vorschläge zu formulieren mit denen es gelingt, die Gerechtigkeitslücke im Kommunalen Finanzausgleich zu schließen und so zu einem gerechteren System des Kommunalen Finanzausgleichs zu kommen.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 29.01.2014