Gesetzgebung

StMIBV: Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Mietwohnungen

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Bayerns Innen- und Bauminister Joachim Herrmann hat einen Verordnungsentwurf für die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erarbeitet. Die Staatsregierung wird den Entwurf am kommenden Dienstag in ihrer Kabinettssitzung beraten.

Herrmann: „Damit setzen wir nunmehr um, was wir vor den Landtagswahlen angekündigt haben und was im letzten Jahr am Widerstand der FDP gescheitert war.“

Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen gilt nur für Gebäude, die in Gebieten von Erhaltungssatzungen liegen. In der Landeshauptstadt München gelten 15 solcher Satzungen und in der Stadt Erding zwei.

Herrmann: „Unerwünschten Strukturveränderungen in Gebieten mit einer gewachsenen Mieterstruktur kann so zielgerichtet begegnet werden.“

Die neue Verordnung dient aus Sicht von Innenminister Herrmann einem deutlich besseren Mieterschutz.

StMIBV, PM v. 30.01.2014

Redaktionelle Anmerkung

Bei dem angesprochenen Verordnungsentwurf handelt es sich um die Verordnung zur Stärkung des städtebaulichen Milieuschutzes. Durch diese Änderungsverordnung wird ein neuer § 5 (Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen) in die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR) eingefügt.