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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Bayerns Justizminister stellt Eckpunkte für neuen bayerischen Entwurf eines Sportschutzgesetzes vor

3. Februar 2014 by Klaus Kohnen

Bausback: „Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das keine Lücken lässt.“

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt anlässlich eines Besuchs bei der deutschlandweit ersten und lange Zeit einzigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte, der Staatsanwaltschaft München I, Eckpunkte für einen bayerischen Entwurf eines neuen Sportschutzgesetzes vor:

„Die Spezialisierung und Vernetzung der Ermittler und die Erhöhung des Verfolgungsdrucks führen zu mehr Ermittlungserfolgen.“

Die Staatsanwälte seien aber „nicht etwa wegen, sondern trotz der geltenden Rechtslage so erfolgreich“, so der Minister heute in München.

„Wir könnten im Kampf gegen Doping viel erfolgreicher sein. Dafür bräuchten wir schlagkräftige Gesetze, die unseren Ermittlern eine vernünftige Grundlage bieten.“

Im Vorfeld der Olympischen Spiele in Sotschi verwies Bausback insbesondere auf die Probleme bei der Bekämpfung des Dopings im Spitzensport:

„Hier fehlt schlicht alles, was für eine effektive Strafverfolgung nötig ist. Die Bekämpfung des Dopings im Spitzensport wird daher zentraler Inhalt meines neuen Gesetzentwurfs sein. Er wird ein selbständiges Gesetz zum Schutz des Sports vorsehen, ein ‚Sportschutzgesetz‘. Es wird Vorschriften zur Bekämpfung sowohl des Dopings als auch der Spielmanipulationen enthalten.“

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzentwurfs würden, so der Minister:

  • Die uneingeschränkte Strafbarkeit jeglichen Besitzes von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen. Gerade dopende Spitzensportler würden wegen des hinter ihnen stehenden professionellen Doping-Netzwerkes häufig nur kleine Mengen an Dopingsubstanzen selbst bei sich führen. Solange das nicht strafbar sei, könnten die Staatsanwälte gegen die dopenden Sportler in der Regel nicht als Beschuldigte ermitteln. Strafprozessuale Maßnahmen wie etwa Durchsuchungen, um auch die dahinter stehenden kriminellen Strukturen aufzudecken, seien dann nur in engeren Grenzen möglich;
  • die Einführung eines Straftatbestands des Sportbetrugs sowie der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den sportlichen Wettbewerb schützen zu können;
  • die Schaffung umfassender Strafvorschriften gegen den Vertrieb und die Abgabe von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen, um sämtlichen Auswüchsen des Dopingmittelhandels mit Schlagkraft entgegentreten zu können;
  • eine klar formulierte, uneingeschränkte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden, um mit den immer ausgeklügelteren Dopingpraktiken mithalten zu können;
  • die Erhöhung des Strafrahmens für Dopingvergehen bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe und die Einführung differenzierter Verbrechenstatbestände für Dopingstraftaten, die besonderes Unrecht darstellen wie banden- und gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Waffen oder Abgabehandlungen an Minderjährige;
  • eine sportspezifische Kronzeugenregelung sowie zusätzliche effektive strafprozessuale Befugnisse, allen voran erweiterte Telefonüberwachungs- und Gewinnabschöpfungsmöglichkeiten, um Informationen aus der abgeschotteten Szene gewinnen zu können.

Die Notwendigkeit neuer gesetzlicher Regelungen im Bereich Doping sei, so Bausback, auch in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene aufgenommen worden.

Der Minister: „Ich konnte im Koalitionsvertrag eine Einigung erzielen, die ein großer Erfolg für Bayern ist. Aber auf dieser Vereinbarung ruhe ich mich nicht aus. Jetzt wird gehandelt! Wir brauchen ein Gesamtkonzept, das keine Lücken lässt.“

StMJ, PM v. 03.02.2014

Redaktionelle Hinweise

Auf der Internetseite des StMJ ist der Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung des Dopings und der Korruption im Sport“ abrufbar (PDF, 2.16 MB), der wesentliche Aspekte des angekündigten Gesetzentwurfs enthält, u.a. in Art. 1 das neue „Sportschutzgesetz“.

Wer die Entwicklung zum Thema „Doping“ nachvollziehen möchte, u.a. zu den dazu bisher vorgelegten Gesetzentwürfen (z.B. aus Bayern – damals sollte die Bekämpfung noch vorrangig über eine Änderung des Arzneimittelgesetzes erleichtert werden – oder aus Baden-Württemberg, den Bayern im Bundesrat abgelehnt hat) kann dies mit einem Klick auf das Tag (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“) „Doping“.

 

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Verwaltung Schlagwörter: Doping, Doping/Spielmanipulationen (Rechtsrahmen), Gesetz zum Schutze der Integrität des Sports (Sportschutzgesetz), Handlungsfelder, Sport (Doping/Hooligans/Spielmanipulationen), Strafrecht/Strafprozessrecht

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