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Staatskanzlei: Bioethik-Kommission der Staatsregierung erneut eingesetzt

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Staatskanzleiministerin Haderthauer „Rasante Entwicklung der Biowissenschaften / Bioethik-Kommission leistet wichtigen Beitrag für Diskussion in Politik und Gesellschaft / Sterbehilfe und Organspende wichtige Themen“

Das Bayerische Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorschlag von Staatskanzleiministerin Christine Haderthauer beschlossen, die Bioethik-Kommission der Staatsregierung für die 17. Legislaturperiode des Bayerischen Landtags erneut einzusetzen.

Staatskanzleiministerin Haderthauer: „Aufgrund der rasanten Entwicklungen im Bereich der Biowissenschaften werden Politik und Gesellschaft verstärkt mit Problemstellungen konfrontiert, deren politische, fachliche, ethische und juristische Bewertung vertieftes Fachwissen voraussetzt. Die Bioethik-Kommission steht für fachlich unabhängige Beratung und leistet einen wichtigen Beitrag für die Diskussion bioethischer Fragen in Politik und Gesellschaft.“

Die Bioethik-Kommission hat sich in den letzten Jahren unter anderem mit „Biobanken“, Fortpflanzungsmedizin, den Möglichkeiten der Gentechnologie und der Embryonenadoption befasst.

„Im Kern geht es dabei um die Frage: ‚Ist alles, was technisch möglich ist, auch ethisch verantwortbar und wo sind die Grenzen?‘, oder auch umgekehrt: ‚Ist es ethisch vertretbar, einem Menschen den Zugang zu einer biowissenschaftlichen Errungenschaft zu verweigern, obwohl sie rein technisch möglich ist?‘ Zwei der Themen, über die in der laufenden Legislaturperiode vertieft zu diskutieren sein wird, sind Organspende und Sterbehilfe“, so Ministerin Haderthauer.

Den Mitgliedern der 16-köpfigen Kommission unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Marion Kiechle soll die Weiterarbeit in unveränderter Besetzung angeboten werden.

„Der Dank der Bayerischen Staatsregierung gilt den Mitgliedern der Bioethik-Kommission, die sich engagiert in die öffentliche Debatte einbringen und auch diese Legislaturperiode wichtige Weichenstellungen der Bioethik begleiten werden“, so Haderthauer abschließend.

Die Einrichtung der „Kommission der Bayerischen Staatsregierung für ethische Fragen in den Biowissenschaften“ geht auf einen Vorschlag der damaligen Behindertenbeauftragten der Staatsregierung Ina Stein im Jahr 2000 zurück. Im März 2001 hat der Ministerrat beschlossen, die Bioethik-Kommission einzusetzen. Auf Länderebene existiert ein ähnliches Gremium bislang nur in Rheinland-Pfalz. Auf Bundesebene fungiert der „Deutsche Ethikrat“ als vergleichbares Beratungsgremium für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung.

Nähere Informationen zur bayerischen Bioethik-Kommission unter www.bioethik.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 04.02.2014