Gesetzgebung

Staatskanzlei: Neuregelungen bei Windenergieanlagen

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Zu Neuregelungen bei Windenergieanlagen hat der Ministerrat wie folgt beraten und beschlossen:

  1. Die Staatsregierung unterstützt den Beschluss der Bundesregierung (PDF, 297 KB) in der Grundrichtung – trotz fachlichen Änderungsbedarfs im Einzelnen -, das EEG grundlegend zu überarbeiten und dabei auch die EEG-Vergütung abzusenken. Das neue EEG soll am 1. August 2014 in Kraft treten. Die Bundesregierung wird in dem Gesetz aus Gründen des Vertrauensschutzes für Investoren eine angemessene Übergangsregelung vorsehen.
  2. Die Staatsregierung begrüßt, dass die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bis zum 9. April 2014 einen Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Länderöffnungsklausel im BauGB zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung vorlegen will.
  3. Die Staatsregierung wird unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Ausfüllung dieser bundesgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage vorlegen, mit dem Ziel, diesen ebenfalls im August 2014 in Kraft zu setzen. Wie im Bundesrecht wird auch dieser eine Übergangsregelung enthalten. Die alte Rechtslage wird angewandt werden, sofern bis zum 4. Februar 2014 ein vollständiger Antrag auf bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung gestellt worden ist. Altanlagen genießen sowohl bzgl. EEG-Förderung als auch bzgl. der Abstandsregelung Bestandsschutz.
  4. Die Bayerische Staatsregierung setzt beim weiteren Ausbau der Windenergie den im Bayerischen Energiekonzept vom 24. Mai 2011 dargelegten Weg des raum-, natur- und landschaftsverträglichen Ausbaus fort, der im Konsens mit der Bevölkerung erfolgt. Die Staatsregierung wird deshalb grundsätzlich einen Mindestabstand von 10 H (H=Gesamthöhe der Windkraftanlage) vorsehen. Ausnahmen sind möglich bei örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden. Damit setzen wir das Ziel einer „relativen Privilegierung“, wie bereits 2011 gefordert, um.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, PM v. 04.02.2014