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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Neue Richtlinien für Mitarbeiter-Beschäftigung von Abgeordneten

5. Februar 2014 by Klaus Kohnen

Präsidium und Ältestenrat des Bayerischen Landtags haben eine Neufassung der Richtlinien über die Aufwandserstattung für Arbeits-, Dienst- und Werkverträge zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit verabschiedet. Seit dem 1. Oktober 2013 vollzieht das Landtagsamt die Abrechnung von Arbeits-, Dienst- und Werkverträgen der Mitglieder des Bayerischen Landtags. Zuvor lag die Abwicklung in den Händen der Abgeordneten. Mit der Neufassung der Richtlinien sollen insbesondere die erstattungsfähigen Nebenleistungen, sowie die Ausschlussgründe für die Erstattung von Leistungen noch klarer geregelt und sinnvoll modifiziert werden. Gleichzeitig wurde beschlossen die Verwaltungsrichtlinien auf der Homepage des Bayerischen Landtags der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Unter anderem wurden folgende Anpassungen beschlossen:

  • Um keine Zweifelsfälle aufkommen zu lassen, sind Verträge über selbstständige Tätigkeiten, die auf Dauer angelegt sind (sogenannte Dienstleistungsverträge) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vorzulegen, um eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen.
  • Präzisierung der zulässigen Nebenleistungen zur Vergütung (beispielsweise Zuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung, Zuschüsse zum Kindergartenbeitrag, etc.).
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Leistungsprämien dürfen insgesamt ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr nicht überschreiten.

Außerdem wurde zusätzlich die Erstattung für bestimmte Fälle ausgeschlossen. Unter anderem für:

  • Verträge mit Gesellschaften, an denen das Mitglied des Landtags selbst oder andere Mitglieder des Landtags wesentlich (über 25 %) beteiligt sind.
  • Verträge mit Personen, die bereits als Mitarbeiter des Mitglieds des Landtags in dessen privatwirtschaftlichem Unternehmen beschäftigt sind. Das gilt auch für Personen, die in einer Gesellschaft tätig sind, an der das Mitglied des Landtags beteiligt ist.
  • Verträge mit Parteigeschäftsstellen.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm begrüßte die einvernehmliche Regelung, die Präsidium und Ältestenrat nun offiziell beschlossen haben.

„Es war mir sehr wichtig, dass diese Richtlinien in den Fraktionen diskutiert und gemeinsam getragen werden. Das ist gelungen“, sagte die Landtagspräsidentin.

Die Richtlinien wurden in Präsidium und Ältestenrat einstimmig angenommen. Lediglich bei den Dienstleistungsverträgen hat sich die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gegen eine weitere Beibehaltung ausgesprochen.

„Das Parlament wird sich nun noch zeitnah mit dem Abgeordnetengesetz und der Zusammensetzung der neuen Diätenkommission befassen. Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen auch hier konstruktiv im Sinne größtmöglicher Transparenz zusammen arbeiten werden“, zeigte sich Barbara Stamm zuversichtlich.

Beschlossene Richtlinien und Formulare:

  • Richtlinien Stand 31.01.2014
  • Formular Anhang 1 – Gewährung eines Fahrkostenzuschusses für die regelmäßigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Formular Anhang 2 – Mitteilung über die Gewährung von Reisekosten
  • Formular Anhang 3 – Gehaltsrahmen
  • Formular Anhang 4 – Einwilligung gem. § 4 Bundesdatenschutzgesetz

Bayerischer Landtag, PM v. 05.02.2014 (Zoran Gojic)

Redaktioneller Hinweis

Die Änderung der Richtlinien steht im Zusammenhang mit der am 16.05.2013 beschlossenen Änderung des Abgeordnetengesetzes. Diese wiederum ist im Zusammenhang mit der Affaire um die sog. Verwandtenbeschäftigung zu sehen. Wer den Gang der Diskussion nachvollziehen möchte, kann dies mit einem Klick auf das Tag mit der Nummer der LT-Drs. 16/16549 (siehe unterhalb des Beitrags unter „Tagged With“).

 

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht, Rechtsentwicklung, Verwaltung Schlagwörter: 16/16549, Richtlinien über die Aufwandserstattung zur Unterstützung bei der Erledigung der parlamentarischen Arbeit

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