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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Seehofer spricht im Landtag zu den bayerischen Leitlinien bei der Energiewende

5. Februar 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat heute im Bayerischen Landtag zu folgenden bayerischen Leitlinien bei der Umsetzung der Energiewende gesprochen:

1. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich uneingeschränkt zur Energiewende als richtigem Weg zu einer verantwortlichen und nachhaltigen Energieversorgung der Zukunft. Der Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland ist irreversibel. Bayern hat das von der Bundesregierung angestrebte Ziel eines Anteils der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von 35 Prozent bis 2020 bereits heute annähernd erreicht (32 Prozent, Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2013).

2. Die zentralen Weichen für das Gelingen der Energiewende sind jetzt auf Bundesebene zu stellen. Die Bundesregierung hat sich in den von ihr vorgelegten Eckpunkten für die Reform des EEG dazu verpflichtet:

  • die bisherige Kostendynamik des EEG zu durchbrechen und so die Steigerung der Stromkosten für Stromverbraucher zu begrenzen
  • die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten und ein zukunftsfähiges Strommarktdesign zu entwickeln, das nicht nur den Stromverkauf, sondern auch die Bereitstellung von Kraftwerkskapazität wirtschaftlich macht,
  • die Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung weiter zu entwickeln,
  • die europäische Energieeffizienz-Richtlinie umzusetzen,
  • die Netzreserve weiterzuentwickeln,
  • die Verteilernetze zu modernisieren und den Netzausbau zu beschleunigen,
  • und die kurzfristigen Risiken für die Versorgungssicherheit in Süddeutschland zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen vorzuschlagen.

3. Die Bayerische Staatsregierung sieht für das Gelingen der Energiewende gegenwärtig drei vordringliche Herausforderungen:

  • die Dämpfung des Strompreisanstiegs durch eine Reform des EEG,
  • den Schutz industrieller Arbeitsplätze durch eine Entlastung stromintensiver Betriebe im EEG und
  • die Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere in Süddeutschland.

Unsere Unternehmen können im harten internationalen Wettbewerb nur mit einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung bestehen. Allein in Bayern geht es dabei um über 100.000 industrielle Arbeitsplätze.

Die Dämpfung des Strompreisanstiegs ist aber auch ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Die auf lange Zeit festgeschriebenen Renditen aus Windkraft und Solaranlagen tragen zu dem Strompreisanstieg bei, der in überproportionaler und besonderer Weise die kleinen Einkommen belastet.

Die Bayerische Staatsregierung unterstützt daher grundsätzlich die von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkte zur Reform des EEG (PDF, 297 KB).

4. Korrekturbedarf sieht die Staatsregierung bei der Förderung von Biomasse. Bioenergie muss als flexible und speicherbare erneuerbare Energie künftig eine wichtigere Rolle spielen. Biomasse darf gegenüber anderen Energieträgern nicht benachteiligt werden. Dies gilt für die Ausgestaltung der Einspeisevergütung ebenso wie für den Ausbaukorridor. Durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Begrenzung des Zubaus überwiegend auf Abfall- und Reststoffe erfolgt bereits eine deutliche Mengenbegrenzung. Eine im Vergleich mit den Vorgaben für Wind- und Photovoltaik unangemessene Begrenzung auf einen jährlichen Zubau von höchstens 100 MW lehnen wir deshalb ab. Sie verkennt das hohe Potenzial vernetzter Biogasanlagen zur Stabilisierung des Energiesystems durch bedarfsgerechte und grundlastfähige Stromlieferung. Gemäß unserem Bayerischen Energiekonzept „Energie Innovativ“ soll Biomasse bis zum Jahr 2021 knapp 10 Prozent des Stromverbrauchs in Bayern decken. Die bundesrechtlichen Regelungen dürfen dies nicht konterkarieren.

5. Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie fallen sehr große Anteile gesicherter, von Wind und Sonne unabhängiger („grundlastfähiger“) Kapazitäten in Bayern weg. Gleichzeitig finden unter den aktuellen stromwirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine ausreichenden Investitionen in gesicherte Kapazitäten in Deutschland statt. Die Staatsregierung fordert deshalb bis zum Sommer 2014 eine Entscheidung zugunsten der Einführung eines Kapazitätsmechanismus, um so eine wirtschaftliche Basis für Investitionen in neue, flexible und klimafreundliche Gas-Erzeugungs- und Speicherkapazitäten zu schaffen. Bayern und Deutschland dürfen sich nicht von Strom aus ausländischen Kohle- oder Kernkraftwerken abhängig machen. Es wäre mit dem Ausstieg aus der Kernenergie nicht vereinbar, bei Versorgungsengpässen Atomstrom z.B. aus Temelin zu beziehen. Außerdem können Kraftwerkskapazitäten im Ausland die Versorgungssicherheit bei Spitzenlast und geringer Verfügbarkeit von erneuerbarer Energie nicht verlässlich gewährleisten, da die Höchstlasten in Deutschland und seinen Nachbarstaaten oftmals gleichzeitig auftreten und damit auch im Ausland keine freien Kapazitäten zur Verfügung stehen.

6. Die Bayerische Staatsregierung beschreitet beim weiteren Ausbau der Windenergie den im Bayerischen Energiekonzept vom 24. Mai 2011 dargelegten Weg des raum-, natur- und landschaftsverträglichen Ausbaus, der im Konsens mit der Bevölkerung erfolgt. Die Staatsregierung wird dazu die von der Bundesregierung vorzulegende Länderöffnungsklausel im BauGB zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung nutzen. Die landesrechtliche Regelung wird grundsätzlich einen Mindestabstand von 10 H (H=Gesamthöhe der Windkraftanlage) vorsehen. Ausnahmen sind möglich bei örtlichem Konsens auf der Grundlage von Entscheidungen der betroffenen Gemeinden. Damit setzen wir das Ziel einer „relativen Privilegierung“, wie bereits 2011 gefordert, um.

Die Staatsregierung bekräftigt die auch im Eckpunktebeschluss der Bundesregierung zur Reform des EEG anerkannte Notwendigkeit der künftig engen Verknüpfung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Stromnetze und die von der Bundesregierung angestrebte ganzheitliche Regelung im Energiewirtschaftsgesetz. Vor dem Hintergrund der Neuordnung des EEG entstehen jedoch neue energiepolitische Ausgangsbedingungen. Die Planung der für Bayern vorgesehenen zusätzlichen großen Stromtrassen ist daran anzupassen. Die Staatsregierung fordert Bundesregierung und Bundesnetzagentur daher auf, die Umsetzung der Netzausbaupläne solange zurückzustellen, bis die Auswirkungen dieser Veränderungen auf den Bedarf für neue Stromautobahnen genauer eingeschätzt werden können (Moratorium!). Wir fordern die Einhaltung der richtigen Schrittfolge:

  • Analyse der Auswirkungen veränderter energiepolitischer Rahmenbedingungen,
  • Überprüfung des Bedarfs für weitere große Stromtrassen,
  • Diskussion mit den Betroffenen.

Die Bayerische Staatsregierung hat in ihrem 2011 verabschiedeten Bayerischen Energiekonzept „Energie Innovativ“ deutlich gemacht, dass der Ausbau der Übertragungsnetze nur im Konsens und im Dialog mit der Bevölkerung und den Kommunen möglich ist. Sie hat damals bereits klare Forderungen in Bezug auf die Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Netzausbau gestellt. Dazu gehören:

  • Einführung eines finanziellen Ausgleichmechanismus für Beeinträchtigungen, die Gemeinden und Grundstückseigentümer beim Leitungsbau im Interesse des Gemeinwohls hinnehmen müssen,
  • Transparente Verfahren zur Entscheidung zwischen den Alternativen Freileitung und Erdkabel, um zu für die Anwohner nachvollziehbaren Entscheidungen zu kommen,
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Prüfungsmaßstäbe.

Die Staatsregierung erwartet von der für den Netzausbau verantwortlichen Bundesnetzagentur sowie von den Übertragungsnetzbetreibern (Amprion und TenneT), dass ihr als Sachwalter der Interessen bayerischer Bürger Stromtrassenplanungen von der Dimension der Korridore C und D vor Eintritt in die Bundesfachplanung vorgelegt und berechtigte Einwendungen berücksichtigt werden.

Unabhängig von diesen Anforderungen in Bezug auf die jetzt bekannt gemachten Gleichstromtrassen steht die Staatsregierung auch weiterhin uneingeschränkt zur Errichtung der sogenannten „Thüringer Strombrücke“. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit dieser Wechselstromtrasse von Thüringen nach Bayern wurde bereits 2009 und damit zwei Jahre vor „Fukushima“ und der Einleitung der Energiewende als vordringlich für die Stabilisierung der Stromnetze in Deutschland festgelegt. Bayern setzt sich mit Nachdruck für eine schnelle Realisierung dieses Vorhabens ein und mobilisiert zusätzliche Ressourcen, um die Einhaltung der Terminplanung zu unterstützen.

7. Die Staatsregierung wird angesichts der neuen Rahmenbedingungen der Energiewende ihr Bayerisches Energiekonzept „Energie Innovativ“ zeitnah fortschreiben.

8. Die Staatsregierung fordert von der Bundesregierung im Rahmen der Novellierung von EEG und Energiewirtschaftsgesetz eine konsequente Folgenabschätzung zur Auswirkung auf Preise und Mengen.

Staatskanzlei, PM v. 05.02.2014

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