Gesetzgebung

StMASFI: Neuer Straftatbestand gegen weibliche Genitalverstümmelung ist ein wichtiges Signal – Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation leben in Europa mindestens 500.000 Frauen und Mädchen, die Opfer von Genitalverstümmelung wurden, 180.000 weiteren droht ein solcher Eingriff. Auch in Deutschland leben nach Schätzungen von TERRES DES FEMMES über 30.000 Frauen, die von Genitalverstümmelung betroffen oder bedroht sind.

„Diese Zahlen sind erschreckend. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine eklatante Menschenrechtsverletzung und durch nichts zu rechtfertigen. Die betroffenen Frauen leiden ein Leben lang unter diesen unter dem Deckmantel der Tradition begangenen Verbrechen. In vielen Fällen wird die Verstümmelung von nicht geschulten Personen und unter unhygienischen Zuständen vorgenommen. Die körperlichen Folgen dieser Prozedur reichen von ständigen Schmerzen bis hin zum Tod des beschnittenen Mädchens bzw. der beschnittenen Frau. Aber auch die seelischen Folgen sind gravierend“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller anlässlich des Internationalen Tags gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar in München.

Müller weiter: „Bereits seit 2010 hat Bayern einen eigenen Straftatbestand gegen weibliche Genitalverstümmelung als unmissverständliches Signal an die Täter und zum Schutz der Opfer gefordert. Dieser ist mit § 226 a StGB im September 2013 nun endlich in Kraft getreten. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien war schon nach geltendem Recht als gefährliche Körperverletzung strafbar. Künftig wird dies als Verbrechen eingestuft, das mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Das lässt das unbeschreibliche Unrecht klarer erkennen. Vor allem ist es aber eine Botschaft an die Täter, sich endlich von diesen schrecklichen und frauenverachtenden Traditionen zu lösen.“

StMASFI, PM v. 06.02.2014