Aktuelles

Bayerischer Gemeindetag: Neuer Gesamtvertrag für Kopiergeräte mit der VG Wort

©pixelkorn - stock.adobe.com

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit der VG Wort einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Der Gesamtvertrag regelt die Vergütung, die die VG Wort von Kommunen beanspruchen kann, die Kopiergeräte für die entgeltliche Herstellung von Kopien bereithalten. Aufgrund des Vertrages haben die Kommunen einen Anspruch auf einen Nachlass in Höhe von 20% auf den veröffentlichten Tarif. Für 2014 beläuft sich der Betrag auf 34,64 Euro.

Der neue Gesamtvertrag bezieht sich auf Kopiergeräte, die beispielsweise im Rathaus oder in anderen öffentlichen Einrichtungen für Dritte zur Anfertigung von Kopien gegen Entgelt bereitgehalten werden. Nicht erfasst sind Kopiergeräte, die nur zum eigenen Gebrauch der Städte und Gemeinden dienen. Die Betreiber von Kopiergeräten für Kopien gegen Entgelt schulden der VG Wort nach § 54c des Urheberrechtsgesetzes eine Vergütung. Diese bestimmt die VG Wort in ihrem Tarifwerk. Für Kommunen und ähnliche Betreiber sieht dieses Tarifwerk ab 2014 einen Betrag von jährlich 43,30 Euro vor. Mit dem Gesamtvertrag erhalten Städte und Gemeinden nun einen Nachlass von 20%, zahlen also tatsächlich für 2014 nur 34,64 Euro. Der Betrieb eines entsprechenden Kopiergerätes ist der VG Wort zu melden. Den entsprechenden Meldebogen finden Sie auf der Homepage der VG Wort (www.vgwort.de) zum Download.

Der Abschuss eines neuen Gesamtvertrages war notwendig, nachdem die VG Wort den seit 1989 existierenden Vertrag mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gekündigt hatte.

Bayerischer Gemeindetag, Aktuelles v. 07.02.2014