Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsministerin Haderthauer zum Bundesrat am 14. Februar 2014

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Unter dem Deckmantel der Freizügigkeit darf es keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme geben  / Wer weiß, dass er Raubkunst besitzt, soll sich nicht mehr auf Verjährung berufen können / Klonen umfassend verbieten

Zur EU-Mitteilung zur Freizügigkeit der EU-Bürger (TOP 17)

Zu TOP 17: hier.

Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung greift die EU-Mitteilung zur Freizügigkeit, in der sich die Europäische Kommission des Themas der Zuwanderung in soziale Sicherungssysteme in der EU annimmt, deutlich zu kurz.

„Bayern bekennt sich zur Freizügigkeit als bedeutende Errungenschaft der europäischen Integration. Bürger, Wirtschaft und Arbeitsmarkt profitieren von mehr Mobilität zwischen den Mitgliedstaaten. Wir sind offen für alle europäischen Mitbürger, die zu uns kommen, um zu arbeiten. Freizügigkeit bedeutet jedoch nicht Wahlfreiheit in Bezug auf das beste Sozialleistungssystem. Unter dem Deckmantel der Freizügigkeit darf es keine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme geben“, erklärte Bayerns Staatsministerin für Bundesangelegenheiten Christine Haderthauer.

Der Zuzug nicht erwerbstätiger Menschen ohne ausreichendes Familieneinkommen belastet die Sozialleistungssysteme und Kommunen. Die Oberbürgermeister von 16 deutschen Großstädten, sowie der Deutsche Städtetag haben sich an die Politik gewandt.

Haderthauer: „Die Probleme in den betroffenen Städten dürfen nicht mit Placebo-Rhetorik wegdiskutiert werden. Allein durch die von der Kommission vorgeschlagene Erarbeitung von Handbüchern und Leitfäden oder den verstärkten Erfahrungsaustausch kann dieser Trend nicht wirksam bekämpft werden. Was wir brauchen, sind vor allem Rechtsänderungen auf nationaler und europäischer Ebene.“

Die Bayerische Staatsregierung begrüßt den von der Bundesregierung eingerichteten Staatssekretärsausschuss zur Bekämpfung des Sozialmissbrauchs.

Haderthauer: „Wir haben eine eindeutige Linie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Staatssekretärsausschuss muss jetzt konstruktive Lösungen zur Bewältigung der Probleme vorlegen.“

Die Migration in die sozialen Sicherungssysteme gefährde, so Haderthauer, nicht nur die Leistungsfähigkeit der Kommunen, sondern auch den sozialen Frieden und die Akzeptanz der europäischen Idee.

„Missbrauch wird bei deutschen Staatsbürgern bekämpft. Dies muss auch für unsere europäischen Mitbürger gelten“, so die Ministerin.

Zum Kulturgut-Rückgewähr-Gesetz (TOP 3)

Zu TOP 3: hier.

Bayern stellt auf der morgigen Bundesratssitzung einen Gesetzentwurf zur Rückgewähr von Kulturgut vor. Der sogenannte „Schwabinger Kunstfund“ hat eine intensive und andauernde Diskussion über die Rückführung von Raubkunst verursacht. Zentrales Problem bei der Durchsetzung von Ansprüchen der Opfer der NS-Verfolgung bzw. deren Erben ist die Verjährung des Herausgabeanspruchs nach 30 Jahren. Diese gilt selbst dann, wenn sich der aktuelle Besitzer das Kulturgut auf unredliche Weise verschafft hat.

Die geltende Rechtslage ist nach Auffassung der Staatsregierung unbefriedigend, da sie NS-Unrecht auf Dauer festschreibt. Der bayerische Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dem Besitzer die Berufung auf die Verjährung dann zu verwehren, wenn der streitige Gegenstand dem ursprünglichen Eigentümer gegen seinen Willen weggenommen wurde und der Besitzer dies beim Erwerb wusste oder aufgrund der Umstände hätte erkennen müssen.

Haderthauer: „Wer weiß, dass er Raubkunst besitzt, soll sich auf Verjährung nicht mehr berufen können.“

Zur EU-Richtlinie über das Klonen (TOP 19)

Zu TOP 19: hier.

Staatsministerin Christine Haderthauer kritisierte die EU-Richtlinienvorschläge zum Klonen:

„Das Klonen von Tieren, die Zucht von Klontieren und deren Vermarktung gehören komplett verboten. Die Menschen in Deutschland wollen kein Klonfleisch, schon aus Achtung vor der Schöpfung. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission das Klonen von Nutztieren und den Verkauf von Klonfleisch und Klonmilch in der EU verbieten will. Die EU muss aber noch einen Schritt weiter gehen. Wir brauchen auch ein umfassendes Verbot für den Import von Klontieren.“

Da geklonte Tiere vornehmlich als Zuchttiere verwendet werden, muss nach Auffassung der Ministerin auch die nächste Generation in den Blick genommen werden.

Haderthauer: „Das strikte Importverbot muss auch die Nachkommen geklonter Tiere umfassen. Und um heimliches Klonen in der EU zu verhindern, muss auch der Import und die Vermarktung von Samen und Eizellen unterbunden werden.“

Staatskanzlei, PM v. 13.02.2014