Richtig am Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Februar 2014 „Zurück zum G 9“ ist, dass das Innenministerium nach Einreichung des Antrags prüfen wird, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Ablauf des Volksbegehrens zum G 9 gegeben sind. Überlegungen oder Vorbereitungen zu einer Rückkehr zum G 9 gibt es nicht.
StMBKWK, PM v. 14.02.2014
Redaktioneller Hinweis: Es ist wohl dieser Beitrag in der SZ gemeint, der online unter der Überschrift „Bayern rückt vom G8 ab“ erschienen ist.