Gesetzgebung

StMELF: Freihandelsabkommen darf rote Linien nicht überschreiten – Brunner und EU-Chefberater Pesonen in Brüssel einig

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Das geplante Freihandelsabkommen zwischen Europäischer Union und USA darf nicht zu einer Aufweichung der hohen Produktions- und Verbraucherschutzstandards in Europa führen. Darüber waren sich Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner und der EU-Chefberater für Fragen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, Pekka Pesonen, bei einem Treffen in Brüssel einig.

„Es gibt rote Linien, die nicht überschritten werden dürfen“, sagte Brunner im Anschluss an das Gespräch.

So müsse etwa der Einsatz von Klontieren für die Lebensmittelproduktion ebenso untersagt bleiben wie leistungssteigernde Hormone in der Tierhaltung und die Behandlung von Lebensmitteln mit bislang in Europa verbotenen Substanzen. Bei der Gentechnik sprach sich der Minister dafür aus, sogar die bestehenden strengeren EU-Vorgaben weiter zu verschärfen, damit Regionen wie Bayern den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen künftig verbieten dürfen. Laut Brunner dient die Verteidigung europäischer Standards nicht allein dem Verbraucherschutz, sondern sichert langfristig auch die Exportchancen für die heimische Agrar- und Ernährungswirtschaft.

„Die hohe Qualität und Sicherheit unserer Produkte war und bleibt der Garant für den Zugang zu den wachsenden Drittlandsmärkten“, so der Minister.

Pesonen will die bayerischen Interessen in die weiteren Verhandlungen einbringen.

StMELF, PM v. 14.02.2014