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StMASFI: Sozialministerin Müller will ein eigenes bayerisches Maßregelvollzugsgesetz für mehr Rechtssicherheit und Transparenz auf den Weg bringen – Reform des Maßregelvollzugs

17. Februar 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Sozialministerin Emilia Müller stellte Eckpunkte eines bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes vor:

„Wir werden den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung grundsätzlich neu aufstellen mit dem Ziel, für alle Beteiligten – insbesondere für die untergebrachten Personen und für die im Maßregelvollzug Beschäftigten – mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu erreichen. Der Maßregelvollzug in Bayern soll menschlich sein und die Untergebrachten resozialisieren. Hierzu werden wir einen Gesetzesentwurf vorlegen, in dem wir die Unterbringungsbedingungen sowie Rechte und Pflichten der Untergebrachten klar regeln. In diesem modernen Gesetz werden wir die aktuellen Erkenntnisse der Forensik ebenso berücksichtigen wie die Belange von besonderen Personengruppen, wie etwa die von schwangeren Frauen. Auch die Qualitätssicherung des Vollzugs vor Ort wollen wir groß schreiben und hierzu unabhängige Maßregelvollzugsbeiräte bestehend auch aus Mitgliedern des Bayerischen Landtags einführen.“

Der Gesetzesentwurf für ein bayerisches Maßregelvollzugsgesetz befindet sich derzeit in der internen Abstimmung und wird anschließend den Weg des Gesetzgebungsverfahrens nehmen.

Das deutsche Strafrecht folgt einem System der Zweispurigkeit, bei dem zwischen Strafe und Maßregeln der Besserung und Sicherung unterschieden wird. Bei den Maßregeln der Besserung und Sicherung nach den §§ 63 und 64 StGB handelt es sich um eine vom Strafgericht angeordnete Rechtsfolge für eine nicht schuldhaft begangene rechtswidrige Tat. Die Maßregeln werden zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern (Sicherung) sowie zur Therapierung des Täters (Besserung) angeordnet. Der psychiatrische Maßregelvollzug ist Ländersache und erfolgt in speziellen forensischen Einrichtungen der psychiatrischen Krankenhäuser, für die in Bayern die Bezirke oder deren (Kommunal)Unternehmen zuständig sind.

StMASFI, PM v. 17.02.2014

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