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StMFLH: Finanzamt Augsburg-Stadt erhält Ende des Jahres Verstärkung

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Veränderungen stehen beim Finanzamt Augsburg-Stadt in diesem Jahr an.

„Ende des Jahres soll die Steuerfahndungsstelle zehn zusätzliche Prüfer erhalten“, teilte Finanzstaatssekretär Johannes Hintersberger bei seinem Informationsbesuch im Finanzamt am Montag (17.2.) mit. Derzeit sind 35 Prüfer in der Volkhartstraße untergebracht.

Das Finanzamt mit seinen rund 480 Mitarbeitern leistet „hervorragende Arbeit, auch bei der Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses“, hob Hintersberger hervor. Die hohe Qualität der Ausbildung kostet Zeit. Ein gut ausgebildeter Nachwuchs ist im Interesse aller. Die Finanzkasse Augsburg-Stadt wird nach den Worten von Hintersberger in Folge der Zentralisierung der Kassen zum 1. Dezember 2014 an die zentrale Finanzkasse Krumbach abgegeben. Mit der Reduzierung der Finanzkassen von 80 auf 19 werde der Personaleinsatz verbessert. Synergieeffekte sorgen für eine gleichmäßigere Auslastung der Bearbeiter. Bislang habe jedes Finanzamt über eine eigene Kasse verfügt. Diese beschäftigten zwischen 2 und 23 Arbeitskräfte. Mit der Bündelung der Finanzkassen mache Bayern einen weiteren wichtigen Schritt zum modernen Staat. Im Regierungsbezirk Schwaben werden zwei zentrale Finanzkassen in Kaufbeuren und in Krumbach eingerichtet.

Die Personalausstattung der bayerischen Finanzämter sei im Bundesvergleich knapp bemessen. Die Staatsregierung habe jedoch ein Interesse an einer „starken Steuerverwaltung“. Es werde seitens der Staatsregierung gesehen und gewürdigt, was an den Finanzämtern unter nicht immer einfachen Bedingungen geleistet würde. Um die Personalsituation zu verbessern, sei die Zahl der Neueinstellungen in den letzten Jahren massiv gesteigert worden. Auch in diesem Jahr würden umfangreiche Neueinstellungen erfolgen. Derzeit sei eine Rekordzahl von rund 2.000 Anwärterinnen und Anwärtern in Ausbildung. Damit könne nicht nur jeder ausscheidende Steuerbeamte ersetzt werden. Vielmehr werde die Personalbesetzung insgesamt erhöht.

StMFLH, PM v. 17.02.2014