Gesetzgebung

GVBl (03/2014): Verordnung zur Stärkung des städtebaulichen Milileuschutzes verkündet

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Die Verordnung  zur Stärkung des städtebaulichen Milieuschutzes v. 04.02.2014 wurde am 18.02.2014 verkündet. Durch diese Änderungsverordnung wird insbesondere ein neuer § 5 (Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen) in die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR) – vormals: Verordnung zur Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR) – eingefügt.

Die Verordnung  zur Stärkung des städtebaulichen Milieuschutzes tritt am 01.03.2014 in Kraft.

GVBl (03/2014) v. 18.02.2014, S. 39

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