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StMBKWK: Inklusionsberatung jetzt auch am Schulamt

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„Wir wollen das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf weiter voranbringen“ – Auftaktveranstaltung zur Einrichtung einer überörtlichen, interdisziplinären und vernetzten Inklusionsberatung

„Wir wollen das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf weiter voranbringen. Dazu haben wir nun eine überörtliche, interdisziplinäre und vernetzte Inklusionsberatung am Schulamt eingerichtet“, erklärte Bildungsstaatssekretär Georg Eisenreich im Vorfeld der Auftaktveranstaltung zur Inklusionsberatung am Schulamt in München.

„Diese Maßnahme trägt mit dazu bei, dass junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf ihrem persönlichen Bildungsweg die Unterstützung erhalten, die ihren individuellen Bedürfnissen am besten entspricht“, so Georg Eisenreich.

Beratungsangebote erweitert – Inklusionsberatung jetzt auch am Schulamt

Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf stehen in Bayern vielfältige Beratungsangebote zur Verfügung, damit sie den besten Bildungsweg für ihr Kind wählen können. Die bestehenden Angebote werden nun durch die Inklusionsberatung am Staatlichen Schulamt für den Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen ergänzt. Diese ist im laufenden Schuljahr bereits an 28 Standorten eingerichtet und auf die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort abgestimmt. Das neue Beratungsangebot zeichnet sich dadurch aus, dass es überörtlich und interdisziplinär angelegt ist und mit der Eingliederungs- und Jugendhilfe, den Schulaufwandsträgern und den örtlichen Behindertenbeauftragten vernetzt ist und eng zusammenarbeitet.

Enge Zusammenarbeit der Akteure zur Realisierung von Inklusion

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein zentrales Anliegen bayerischer Bildungspolitik. Dabei arbeiten unter anderem das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium, die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Irmgard Badura, die interfraktionelle Arbeitsgruppe des Bayerischen Landtags, Vertreter der Verbände und der Kommunalen Spitzenverbände sowie Fachleute und Lehrkräfte eng zusammen.

Vielfältige Maßnahmen, um inklusive Bildung an Schulen voranzubringen

Um den gemeinsamen Schulalltag und Unterricht von jungen Menschen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf weiter voranzubringen, hat Bayern bereits vielfältige Maßnahmen ergriffen, u.a.:

  • Pro Haushaltsjahr werden seit 2011 jeweils 100 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion bereit gestellt.
  • Zuletzt lernten an über 2300 Regelschulen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf mit Unterstützung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (Einzelinklusion).
  • 127 Schulen mit dem Schulprofil Inklusion richten bereits ihren Schulalltag und ihren Unterricht auf die Grundsätze des miteinander Lernens und Lebens aus. Weitere Schulen machen sich derzeit auf den Weg.

StMBKWK, Pressemitteilung v. 20.02.2014