Gesetzgebung

StMELF: Bayerische Breze jetzt europaweit geschützt

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Die „Bayerische Breze“ ist ab sofort europaweit geschützt. Wie Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München mitteilte, hat die EU-Kommission nach knapp sechsjährigem Anerkennungsverfahren die geografische Herkunftsangabe „Bayerische Breze“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit dürfen künftig nur noch in Bayern hergestellte Brezen so bezeichnet werden.

„Das unterstreicht die Einzigartigkeit des bayerischen Originals, hilft beim gezielten Marketing und schützt die bayerischen Handwerksbäcker vor Nachahmung“, sagte der Minister.

Der Schutz sei ein ganz besonderer Erfolg für Bayern, denn:

„Unsere Breze ist ein fester Bestandteil der bayerischen Brotzeitkultur und unverzichtbare Begleiterin von Bayerischem Leberkäse, Münchner Weißwurst und Obatztem.“

Den Antrag auf den europaweiten Schutz hatte der Landesinnungsverband für das Bayerische Bäckerhandwerk in Brüssel gestellt.

Zu den nunmehr 26 geschützten Spezialitäten aus Bayern zählen neben der „Bayerischen Breze“ weitere weltweit bekannte Schmankerl wie „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“, „Nürnberger Rostbratwürste“ und „Schrobenhausener Spargel“. Sie alle verfügen laut Brunner über einen hervorragenden Ruf und eine lange Tradition und sind eng mit der jeweiligen Herkunftsregion verbunden.

„Mit dem europaweiten Schutz wird die Marke Bayern weiter gestärkt“, so der Minister.

Weitere Informationen zu über 250 regionaltypischen Spezialitäten und zum EU-Herkunftsschutz sind unter www.spezialitaetenland-bayern.de zu finden.

StMELF, Pressemitteilung v. 21.02.2014