Gesetzgebung

Landtag: Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen

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Zeit ist Geld - auch bei den KommunalabgabenDer Bayerische Landtag hat auf seiner 12. Plenarsitzung vom 25.02.2014 dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit der Maßgabe von Änderungen zugestimmt. Die Änderungen betreffen die Einkommensfreigrenzen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer nach Art. 3 Abs. 3 KAG.

Hier hatte der Gesetzentwurf vorgesehen, die Einkommensfreigrenzen nicht mehr in absoluten Zahlen auszudrücken (derzeit 25.000 € bzw. 33.000 €), sondern durch ein Vielfaches des Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des EStG (derzeit 28.455 € bzw. 36.585 €).

Nach dem Beschluss des Landtags sollen hier wieder absolute Zahlen verwendet werden: 29.000 € bzw. 37.000 €.

Bayerischer Landtag, Beschlussempfehlung und Bericht v. 20.02.2014, LT-Drs. 17/793 v. 20.02.2014 (PDF, 213 KB)

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Ass. iur. Klaus Kohnen

Net-Dokument BayRVR2014022501