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StMWMET: Netzausbau steht auf dem Prüfstand

25. Februar 2014 by Klaus Kohnen

Bei dem in der heutigen Presse zitierten “Papier“ aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium handelt es sich um das Schreiben eines Beamten an die Bundesnetzagentur vom 16.10.2013. Es ist nicht mehr aktuell: Alle darin getroffenen Aussagen beziehen sich auf die politischen Rahmenbedingungen vom Herbst des vergangenen Jahres, die sich seitdem jedoch erheblich verändert haben. Auf Bundesebene regiert inzwischen eine große Koalition, der neue Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat Eckpunkte zur Energiepolitik vorgelegt und die Reform des EEG-Gesetzes angestoßen.

Die veränderten politischen Rahmenbedingungen haben auch großen Einfluss auf die bayerische Energieversorgung. Grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung wirken sich auf den Netzausbaubedarf aus. Von der Bundesregierung fordern wir eine klare Folgenabschätzung über die Entwicklung der Strompreise und die Höhe der EEG-Umlage sowie eine Anpassung der Ausbauplanung.

Die bayerische Energiepolitik wird von drei Prioritäten geleitet: Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Bezahlbarkeit. Der von der Süddeutschen Zeitung erweckte Eindruck, dabei habe der Ausbau der Stromnetze den höchsten Stellenwert, ist falsch.

Grundsätzlich gilt für die bayerische Haltung:

  1. Wir bekennen uns zur Energiewende und zum schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie entsprechend dem geltenden Atomgesetz.
  2. Die drängendsten energiepolitischen Herausforderungen in Deutschland sind derzeit, den Energiepreisanstieg zu dämpfen und die Versorgungssicherheit zu erhalten.
  3. Sofortiger Handlungsbedarf besteht bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz, bei der wir Bundesminister Gabriel im Ziel, die Kosten zu senken, klar unterstützen. Sofortiger Handlungsbedarf besteht auch bei der Fertigstellung der sog. Thüringer Strombrücke. Sofortiger Handlungsbedarf besteht schließlich bei der Ausschreibung von Reservekraftwerksleistungen in Bayern, mit der wir Versorgungsrisiken wirksam begegnen. Die Bundesnetzagentur muss endlich grünes Licht für Ausschreibungen geben.
  4. Darüber hinaus müssen wir die Strommarktregeln so ändern, dass sich die Bereitstellung gesicherter, d.h. von Wind und Sonne unabhängiger Erzeugungsleistung rechnet.
  5. In der Stromversorgung stehen Erzeugung und Netzinfrastruktur in einem untrennbaren Zusammenhang. Grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung wirken sich auf den Netzausbaubedarf aus. Jetzt regeln wir die Versorgungsstrukturen und im Anschluss gleichen wir ab, welchen Bedarf wir nach den neuen Grundlagen bei den Stromnetzen haben.
  6. Wir erwarten von der Bundesregierung eine sorgfältige Folgenabschätzung. Daraus wird sich der Bedarf an neuen Leitungsprojekten ergeben.
  7. Soweit die Notwendigkeit von Leitungsbauprojekten auch nach der Überprüfung bestehen bleibt, werden wir dafür sorgen, dass die Leitungen für Mensch, Natur und Landschaft so verträglich wie möglich realisiert werden. Es wird klare Vorgaben für Mindestabstände zur Wohnbebauung brauchen und sichergestellt werden, dass Erdverkabelung möglich ist.

StMWMET, Pressemitteilung v. 25.02.2014

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Kategorie: Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Thüringer Strombrücke

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