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Bayerischer Beamtenbund: Urteil des BVerwG bringt keine Klarheit zum Streikverbot von Beamten

27. Februar 2014 by Klaus Kohnen

„Wir sind sehr enttäuscht über die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot. Es bringt nicht die von uns erhoffte Klarheit in dieser seit langem andauernden Diskussion“, erklärt der Vorsitzende des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), Rolf Habermann.

„Das deutsche Berufsbeamtentum kennt in seiner historisch gewachsenen Struktur gerade keine Aufteilung der Beamten in zwei Klassen. Das muss auf europäischer Ebene berücksichtigt werden und auch das Gericht anerkennen.“

Das Urteil schwächt das deutsche Berufsbeamtentum und schadet insgesamt dem Gemeinwesen.

Das Streikverbot trägt zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens maßgebend bei und verhindert, dass zu Lasten der Bevölkerung, der Wirtschaft und des Staates gestreikt wird.

„Erst durch das Streikverbot von Beamtinnen und Beamten wird gewährleistet, dass die notwendigen staatlichen Leistungen zuverlässig zur Verfügung stehen“, erklärt Rolf Habermann.

Gerade im Lehrerbereich – darüber hatte das Gericht zu entscheiden – zeigt sich das sehr deutlich. Wenn angestellte Lehrerinnen und Lehrer streiken, sind die Leittragenden die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern.

„Eine lückenlose, ’streikfeste‘ Unterrichtsversorgung ist Voraussetzung für eine gute Ausbildung“, so Habermann.

In der heutigen Entscheidung erkennt das Bundesverwaltungsgericht zwar an, dass derzeit für alle Beamte unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich ein verfassungsunmittelbares Streikverbot gelte. Allerdings bestehe nach Ansicht der Richter eine Kollision mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bundesgesetzgeber sei nun aufgefordert diese Kollision aufzulösen. Klar ist allerdings, dass die letzte Entscheidung über diese Frage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe liegt.

Bayerischer Beamtenbund, Pressemitteilung v. 27.02.2014

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Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG), Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Rechtsprechung, Schulen Schlagwörter: Bayerischer Beamtenbund (BBB), BVerwG 2 C 1.13, Streikrecht, Streikrecht für Beamte

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