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StMIBV: Urteil im Fall Mathias Vieth

27. Februar 2014 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßt harte Strafe für den Mörder von Mathias Vieth: Kaltblütige und hinterhältige Tat – Höchststrafe für dieses brutale Verbrechen absolut angemessen und nötig

Als ‚absolut angemessen und nötig‘ hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann das Urteil gegen einen der Mörder des Augsburger Polizisten Mathias Vieth begrüßt.

„Für die Bevölkerung und besonders für die Hinterbliebenen ist es wichtig, dass der Täter nach dieser unfassbar brutalen Tat nicht nur die gerechte lebenslange Freiheitsstrafe erhält, sondern das Gericht auch die anschließende Sicherungsverwahrung verhängt hat. Einen skrupellosen Polizistenmörder, der bereits im Jahr 1975 einen Polizeibeamten erschossen hat, darf man nicht mehr frei herumlaufen lassen.“

Herrmann sagte, die Kaltblütigkeit dieser Tat mache ihn heute noch fassungslos.

„Die Täter hatten ihr Opfer regelrecht hingerichtet. Dieses unfassbare Verbrechen hat weit über die Grenzen des Freistaats hinaus Entsetzen ausgelöst.“

Der Innenminister hofft auch für den zweiten Täter, dessen Gerichtsverfahren abgetrennt wurde, auf eine harte Strafe.

Herrmann erinnerte noch einmal an den ermordeten Polizeihauptmeister Mathias Vieth. Es liege ihm besonders am Herzen, der Familie und den Angehörigen seine ganze Solidarität zu bekunden:

„Mathias Vieth hat für unsere Gesellschaft das Wertvollste gegeben – sein Leben. Wir werden ihn nie vergessen.“

Herrmann dankte zugleich der Augsburger Kriminalpolizei für ihre konsequenten und erfolgreichen Ermittlungen. Nur dadurch war die Festnahme der Täter und die überzeugende Beweisführung im Strafprozess möglich.

StMIBV, Pressemitteilung v. 27.02.2014

 

 

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