Gesetzgebung

StMASFI: EU-Kommission muss Beitrag zur Lösung des Problems der Zuwanderung in unsere Sozialsysteme leisten

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„Die stetig steigende Zahl von Hartz-IV-Beziehern insbesondere aus Bulgarien und Rumänien zeigt: Wir brauchen schnellstmöglich europarechtlich abgesicherte Ausschlusstatbestände bei Hartz IV und in der Sozialhilfe. Bayern erwartet, dass die EU-Kommission hier endlich tätig wird und insbesondere Änderungen des EU-Rechts in die Wege leitet. Mir ist daher wichtig, direkt mit der Kommission in einen konstruktiven Dialog über die erforderlichen Rechtsanpassungen einzutreten. Dies habe ich auch heute nochmals in dem Gespräch betont“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller anlässlich eines Gesprächs über die Bewältigung der sog. Armutsmigration mit László Andor, dem EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und soziale Eingliederung.

Müller begrüßte, dass sich auch die Kommission inzwischen mit dem Problem der Armutsmigration befasst und sich Sozialkommissar Andor kürzlich bei einem Deutschlandbesuch von den Problemen vor Ort ein Bild gemacht hat.

„Konkret erwarte ich von der Kommission, dass sie zügig nationale Leistungsausschlüsse in den ersten Monaten nach der Zuwanderung europarechtlich ermöglicht und die Voraussetzungen für den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts sowie eines Aufenthaltsrechts als ehemaliger Arbeitnehmer anhebt. Denn Änderungen des Unionsrechts erfordern eine Initiative der Kommission“, so die Ministerin abschließend.

Die aktuellen Zahlen in Bayern zeigen, dass der Hartz-IV-Bezug aus dem EU-Ausland von 2007 bis 2013 um 11,6 Prozent und bei den Bulgaren und Rumänen sogar um 141,6 Prozent angestiegen ist. Im Vergleich dazu sind in diesem Zeitraum die Zahlen bei den deutschen Hartz-VI-Beziehern um 25,3 Prozent gesunken.

In Deutschland ging die Zahl der deutschen Hartz-IV-Bezieher seit 2007 um 18,2 Prozent zurück. Bei den EU-Bürgern betrug die Steigerung 20,2 Prozent, bei den Rumänen und Bulgaren sogar 280 Prozent.

StMASFI, Pressemitteilung v. 28.02.2014