Gesetzgebung

StMIBV: Volksbegehren ‚Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8‘ beantragt

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Am Freitag, den 28. Februar 2014, wurde ein Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens ‚Ja zur Wahlfreiheit zwischen G 9 und G 8 in Bayern‘ im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr übergeben. Das Innenministerium prüft nunmehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Hält es diese für nicht gegeben, legt es den Antrag dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor, der dann über die Zulassung zu entscheiden hätte. Bejaht hingegen das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen, macht es das Volksbegehren innerhalb von sechs Wochen ab Antragseingang, also bis spätestens 11. April 2014 im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt. Zugleich legt es die zweiwöchige Frist fest, innerhalb der die Eintragungen für das Volksbegehren vorgenommen werden können. Die Eintragungsfrist beginnt frühestens acht, spätestens zwölf Wochen nach der Veröffentlichung im Staatsanzeiger.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ abrufbar.

StMIBV, Pressemitteilung v. 28.02.2014