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StMASFI: Bildungsfinanzbericht 2013 – „Wir unterstützen unsere Kommunen bei der Kinderbetreuung wie kein anderes Bundesland“

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„Bayern unterstützt seine Kommunen bei der Finanzierung der Kinderbetreuung wie kein anderes Bundesland“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller heute zu den neuesten Zahlen des Bildungsfinanzberichts 2013 des Statistischen Bundesamts. Mit 52,7 Prozent der Grundkosten trägt der Freistaat den höchsten Finanzierungsanteil aller Bundesländer.

Müller weiter: „Dank des finanziellen Engagements des Freistaates und des Einsatzes unserer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stehen Bayerns Kommunen auch beim Krippenausbau hervorragend da: Aus Bundes- und Landesmitteln hat der Freistaat den Kommunen über 1,38 Milliarden Euro für die Investitionskostenförderung zur Verfügung gestellt – dies ist bundesweite Spitze. Daneben bezuschusst der Freistaat auch die Betriebskosten der Kindertagesstätten mit über 1 Milliarde pro Jahr.“

Die bayerischen Kommunen stellen bereits mehr als 100.000 Betreuungsplätze für Kinder für Kinder von 1 bis unter 3 Jahren bereit. Bewilligt wurden vom Bayerischen Familienministerium sogar bereits über 112.000 Plätze. Dies entspricht einer landesweiten Quote von 52 Prozent.

„Damit gibt es Plätze für fast die Hälfte der ein- und zweijährigen Kinder, für die der Rechtsanspruch ab 1. August 2013 gilt. Damit bieten nahezu alle Kommunen ein bedarfsgerechtes Angebot an“, so Müller abschließend.

Der Anteil des Freistaats an den Ausgaben der öffentlichen Hand für Kinderbetreuung ist von 41,2 Prozent im Jahr 2009 kontinuierlich auf 52,7 Prozent im Jahr 2013 gestiegen. Im gleichen Zeitraum hat der Freistaat Bayern seine Gesamtausgaben für die Kinderbetreuung um 96 Prozent erhöht, also nahezu verdoppelt, auch die kommunalen Ausgaben sind um 23 Prozent gestiegen. Der Bildungsfinanzbericht 2013 des Bundesamts für Statistik ist abrufbar unter www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/Bildungsfinanzbericht.html.

StMASFI, Pressemitteilung v. 03.03.2014