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StMASFI: Das Betreuungsgeld bringt Familien ein Stück mehr Wahlfreiheit

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„Das Betreuungsgeld ist sowohl bundesweit als auch in Bayern ein Erfolgsmodell. Die heute veröffentlichten Zahlen sind hingegen eine reine Kassenstatistik, denn sie stellen allein auf die bewilligten und schon ausgezahlten Mittel ab. Entscheidender Gradmesser für den Erfolg ist die Nachfrage: Diese liegt weit über den heute veröffentlichten Zahlen. Allein in Bayern haben bis Februar 2014 mehr als 71 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern Betreuungsgeld beantragt“, so Bayerns Familienministerin Emilia Müller anlässlich der heutigen Veröffentlichung von Betreuungsgeldzahlen für das Jahr 2013 durch das Statistische Bundesamt. Demnach wurde im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2013 das Betreuungsgeld bundesweit 64.877 Mal bewilligt und zur Auszahlung angewiesen. Allein in Bayern waren es 15.588, also nahezu ein Viertel. Bayern liegt damit an erster Stelle.

„Wir befinden uns noch in der Anlaufphase einer neuen Leistung. Die Zahlen werden weiter ansteigen. Es sind damit die Eltern, die uns bestätigen, dass die Einführung des Betreuungsgeldes eine wichtige und richtige Weichenstellung war. Denn welche Betreuungsform einem Kind gut tut, hängt maßgeblich vom Alter, der Entwicklung des Kindes und der Familiensituation ab. Dies können die Eltern am besten selbst beurteilen. In Bayern geben wir Eltern echte Entscheidungsfreiheit, da wir auf beides setzen: Den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung und das Betreuungsgeld“, so Müller weiter.

Betreuungsgeld erhalten seit August letzten Jahres bundesweit Eltern, die für ihr Kind keinen staatlich geförderten Krippenplatz in Anspruch nehmen. Die Leistung kann für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, in Anspruch genommen werden. In Bayern vollzieht das Zentrum Bayern Familie und Soziales – kurz ZBFS – das Betreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Eltern über das zentrale „Servicetelefon Betreuungsgeld“ des ZBFS unter 0931/32090929, per E-Mail unter betreuungsgeld@zbfs.bayern.de und auf www.betreuungsgeld.bayern.de.

Die Veröffentlichung der Betreuungsgeldzahlen durch das Statistische Bundesamt finden Sie unter:

www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2014/03/PD14_095_229.html;jsessionid=D73306C6574E4629651EC1B51A2860D8.cae2

StMASFI, Pressemitteilung v. 13.03.2014