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StMWMET: GRW-Fördergebiete für Ostbayern beschlossen / Staatsregierung fordert weiter Sonderfördergebietsplafond und sichert finanzielle Unterstützung für Grenzregionen ab

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Aigner: „Staatsregierung gleicht von Brüssel zu verantwortende Härten aus“

Am 11. März genehmigte die EU-Kommission die deutsche Fördergebietskulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für die Förderperiode 2014 bis 2020.

Der Neuzuschnitt der GRW-Fördergebiete in Bayern steht damit fest.

Wirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Bayern ist weiterhin in der GRW dabei. Nahezu der gesamte Grenzstreifen zur Tschechischen Republik konnte als Fördergebiet ausgewiesen werden. Damit kann das Fördergefälle Richtung Osten wirksam begrenzt werden.“

Das neue bayerische GRW-Gebiet hat einen Umfang von insgesamt 856.000 Einwohnern, davon 500.000 Einwohner für sogenannte „C-Fördergebiete“ mit besonders günstigen Förderkonditionen für gewerbliche Investitionen. Gebiete im Umfang von 356.000 Einwohnern können als D-Gebiet ausgewiesen werden.

Dass Bayern weiterhin über C-Gebiete verfügen kann, ist keine Selbstverständlichkeit. Das bayerische Kontingent, das eigentlich Berlin zusteht, auf das die Bundeshauptstadt aber verzichtete, konnte in harten Verhandlungen mit Bund und Ländern errungen werden. Wäre dies gescheitert, hätte Bayern sämtliche C-Gebiete verloren.

Aigner hält das für einen Erfolg, will sich damit aber noch nicht endgültig zufrieden geben:

„Wir haben den Sonderfördergebietsplafond für Ostbayern noch nicht aufgegeben. Das Thema bleibt für uns auf der Agenda. Sobald ein neuer und hoffentlich verständigerer Wettbewerbskommissar bestellt ist, stehen wir wieder vor der Tür und fordern eine Aufstockung des bayerischen Fördergebiets.“

Die neue Förderkulisse verteidigt die Wirtschaftsministerin dennoch:

„Ich verstehe die Klage eines jeden Bürgermeisters, dessen Gemeinde nicht ins C-Gebiet aufgenommen werden konnte. Der richtige Adressat ist aber die EU. Bei dem knappen Fördergebietsumfang mussten in den Landkreisen Schwerpunkte gesetzt werden. Ziel war es, ein Fördergebiet zu schaffen, von dem über Gemeindegrenzen hinaus möglichst gute Strukturwirkungen für die ganze Region ausgehen. Das wird mit dieser Abgrenzung gelingen.“

Gemeinden, die nicht als C-Gebiete berücksichtigt werden konnten, kann Aigner beruhigen:

„Wir haben ein ganzes Bündel von Maßnahmen geschnürt, um die von Brüssel zu verantwortenden Härten für die betroffenen Gemeinden auszugleichen.“

Zunächst einmal gilt noch die aktuelle Fördergebietskulisse bis 30. Juni 2014. Bis dahin stehen zur Unterstützung großer Unternehmen neben den regulären Haushaltsansätzen 60 Millionen Euro bereit, die jetzt noch in den aktuellen C-Fördergebieten eingesetzt werden können. Ab 1. Juli 2014 werden die Gemeinden in den Grenzlandkreisen, die nicht in die C-Kulisse aufgenommen werden können, D-Fördergebiet. Entgegen der bisherigen Praxis sollen künftig auch in den D-Gebieten GRW-Bundesmittel eingesetzt werden, damit dort bei Investitionsvorhaben mit entsprechenden Arbeitsmarkt- und Struktureffekten die Förderhöchstsätze voll ausgeschöpft werden können.

„Damit sorgen wir für möglichst ausgewogene Förderbedingungen im ganzen Grenzgebiet“, betont Aigner.

Ohnehin gleichen sich die Förderkonditionen inner- und außerhalb von C-Gebieten schon deshalb an, weil in der neuen Förderperiode in den C-Gebieten gemäß EU-Vorgaben die Höchstfördersätze sinken und die Förderung großer Unternehmen eingeschränkt wird.

Ferner zählen alle gegenwärtigen und zukünftigen C- und D-Gebiete sowohl zum „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ nach LEP als auch zum neuen EFRE-Schwerpunktgebiet. Für den Raum mit besonderem Handlungsbedarf stehen im Zuge des fünfjährigen Sonderprogramms Demografie zusätzlich zur regulären Regionalförderung jährlich 45 Mio. Euro zur Verfügung. Im EFRE-Schwerpunktgebiet werden 60 Prozent der künftigen bayerischen EFRE-Mittel in Höhe von rund 495 Millionen Euro konzentriert und unter anderem auch für die Förderung betrieblicher Investitionen eingesetzt.

„Wir setzen alles daran, um in den strukturschwächeren bayerischen Regionen auch künftig eine wirksame Regionalförderung zu gewährleisten. Damit bringen wir weiterhin Arbeit zu den Menschen“, so Aigner.

C-Fördergebiete in Bayern im Zeitraum 01.07.2014-31.12.2020

Max. Fördersatz

01.07.2014-31.12.2020

(kleine/mittlere/große Unternehmen)

Freyung-Grafenau, davon: Freyung, St; Grafenau, St; Grainet; Haidmühle; Hinterschmiding; Hohenau; Jandelsbrunn; Mauth; Neureichenau; Neuschönau; Philippsreut; Ringelai; Röhrnbach, M; Sankt Oswald-Riedlhütte; Schönberg, M; Spiegelau; Waldkirchen, St.

30/20/10 Prozent

Regen, davon: Arnbruck; Bayerisch Eisenstein; Böbrach; Bodenmais, M; Drachselsried; Frauenau; Geiersthal; Kollnburg; Langdorf; Lindberg; Regen, St; Teisnach, M; Viechtach, St; Zwiesel, St.

30/20/10 Prozent

Cham, davon: Arrach; Cham, St; Eschlkam, M; Furth im Wald, St; Gleißenberg; Lam, M; Lohberg; Neukirchen b. Hl. Blut, M; Roding, St; Tiefenbach; Treffelstein; Waldmünchen, St; Weiding.

30/20/10 Prozent

Schwandorf, davon: Dieterskirchen; Neunburg vorm Wald, St; Oberviechtach, St; Schönsee, St; Stadlern; Wackersdorf.

30/20/10 Prozent

Neustadt a.d. Waldnaab, davon: Altenstadt a.d.Waldnaab; Eslarn, M; Floß, M; Flossenbürg; Georgenberg; Kirchendemenreuth; Leuchtenberg, M; Luhe-Wildenau, M; Neustadt a.d.Waldnaab, St; Parkstein, M; Pirk; Pleystein, St; Störnstein; Vohenstrauß, St; Waidhaus, M; Windischeschenbach, St.

30/20/10 Prozent

Tirschenreuth, davon: Bärnau, St; Erbendorf, St; Falkenberg, M; Friedenfels; Leonberg; Mähring, M; Mitterteich, St; Neualbenreuth, M; Neusorg; Plößberg, M; Tirschenreuth, St; Waldershof, St; Waldsassen, St; Wiesau, M.

30/20/10 Prozent

Wunsiedel i. Fichtelgebirge, davon: Arzberg, St; Hohenberg a.d.Eger, St; Marktleuthen, St; Marktredwitz, GKSt; Röslau; Schirnding, M; Schönwald, St; Selb, GKSt; Thiersheim, M; Thierstein, M; Weißenstadt, St; Wunsiedel, St.

30/20/10 Prozent

Hof, Kreisfreie Stadt

30/20/10 Prozent

Hof, Landkreis, davon: Bad Steben, M; Berg; Döhlau; Feilitzsch; Gattendorf; Helmbrechts, St; Issigau; Köditz; Lichtenberg, St; Münchberg, St; Naila, St; Oberkotzau, M; Regnitzlosau; Rehau, St; Schwarzenbach a.d.Saale, St; Selbitz, St; Töpen; Trogen; Weißdorf.

30/20/10 Prozent

 

 

D-Fördergebiete in Bayern im Zeitraum 01.07.2014-31.12.2020

Max. Fördersatz/-betrag

 01.07.2014-31.12.2020

 (kleine/mittlere/große[1] Unternehmen)

Freyung-Grafenau, davon: Eppenschlag, Fürsteneck, Innernzell, Perlesreut, M, Saldenburg, Schöfweg, Thurmansbang, Zenting

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Regen, davon: Achslach, Bischofsmais, Gotteszell, Kirchberg i. Wald, Kirchdorf i. Wald, Patersdorf, Prackenbach, Rinchnach, Ruhmannsfelden, M, Zachenberg

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Cham, davon: Arnschwang, Bad Kötzting, St, Blaibach, Chamerau, Falkenstein, M, Grafenwiesen, Hohenwarth, Michelsneukirchen, Miltach, Pemfling, Pösing, Reichenbach, Rettenbach, Rimbach, Rötz, St, Runding, Schönthal, Schorndorf, Stamsried, M, Traitsching, Waffenbrunn, Wald, Walderbach, Willmering, Zandt, Zell

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Schwandorf, davon: Altendorf, Bodenwöhr, Bruck i. d. Opf., M, Burglengenfeld, St, Fensterbach, Gleiritsch, Guteneck, Nabburg, St, Neukirchen-Balbini, M, Niedermurach, Nittenau, St, Pfreimd, St, Schmidgaden, Schwandorf, GKSt, Schwarzach b. Nabburg, Schwarzenfeld, M, Schwarzhofen, M, Steinberg am See, Stulln, Teublitz, St, Teunz, Thanstein, Trausnitz, Weiding, Wernberg-Köblitz, M, Winklarn, M

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Weiden, Kreisfreie Stadt

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Neustadt a.d. Waldnaab, davon: Bechtsrieth, Eschenbach i. d. OPf., St, Etzenricht, Grafenwöhr, St, Irchenrieth, Kirchenthumbach, M, Kohlberg, M, Mantel, M, Moosbach, M, Neustadt am Kulm, St, Pressath, St, Püchersreuth, Schirmitz, Schlammersdorf, Schwarzenbach, Speinshart, Tännesberg, M, Theisseil, Trabitz, Vorbach, Waldthurn, M, Weiherhammer

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Tirschenreuth, davon: Brand, Ebnath, Fuchsmühl, M, Immenreuth, Kastl, Kemnath, St, Konnersreuth, M, Krummennaab, Kulmain, Pechbrunn, Pullenreuth, Reuth b. Erbendorf      

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Wunsiedel i. Fichtelgebirge, davon: Bad Alexandersbad, Höchstädt i. Fichtelgebirge, Kirchenlamitz, St, Nagel, Tröstau

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

Hof, Landkreis, davon: Geroldsgrün, Konradsreuth, Leupoldsgrün, Schauenstein, St, Schwarzenbach a. Wald, St, Sparneck, M, Stammbach, M, Zell im Fichtelgebirge, M

20/10 Prozent/ 200.000 EUR

[1] Vorbehaltlich einer Änderung der Obergrenze nach Überarbeitung der De-minimis-Verordnung.

StMWMET, Pressemitteilung v. 13.03.2014