Gesetzgebung

GVBl (05/2014): Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) verkündet

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Das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) v. 11.03.2014 wurde am 18.03.2014 verkündet. Es tritt überwiegend am 01.04.2014 in Kraft. Lediglich die Änderungen betreffend die Einkommensfreigrenzen bei der Erhebung der Zweitwohnungsteuer (angehoben von 25.000 € auf  29.000 € bzw. von 33.000 € auf 37.000 €) treten zum 01.01.2015 in Kraft.

GVBl (05/2014) v. 18.03.2014, S. 70

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