Gesetzgebung

Staatskanzlei: Europaministerin Merk begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm

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„Klare Absage an Schuldenunion jedweder Art“

Die Bayerische Staatsregierung begrüßt die heute bekannt gegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und zum Fiskalpakt.

„Diese Klarstellung aus Karlsruhe tut not: keine Schuldenunion, mehr demokratische Kontrolle. Der Kurs der Bayerischen Staatsregierung wird damit klar bestätigt, und zwar sowohl in der Kritik an einer Schuldenunion jedweder Art als auch bei der Forderung nach Sicherstellung der demokratischen Legitimation von Entscheidungen auf europäischer Ebene“, so Europaministerin Dr. Beate Merk.

Die Ministerin forderte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf, ein Machtwort zu sprechen und den Irrweg einer europäischen Schulden- und Haftungsgemeinschaft durch einen unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen endgültig zu beenden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem EuGH vor wenigen Wochen die Frage der Rechtmäßigkeit des sogenannten OMT-Programms der Europäischen Zentralbank zur Entscheidung vorgelegt.

„Ich erhoffe mir nun auch von Luxemburg eine deutliche Entscheidung, die der europäischen Geldpolitik klare Grenzen aufzeigt“, bekräftigte Europaministerin Dr. Merk.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 18.03.2014