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StMIBV: Verbesserte Förderkonditionen beim Wohnungsbau

20. März 2014 by Klaus Kohnen

Innen- und Bauminister Joachim Herrmann: „Freistaat Bayern hat Förderkonditionen für den Wohnungsbau nochmals verbessert“

„Bayern braucht mehr Wohnungsbau. Um den Wohnungsbau anzukurbeln, haben wir die Wohnraumfördermittel in diesem Jahr um 50 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt und die Förderkonditionen nochmals verbessert. Ab sofort wird die Kostenobergrenze für den Bau von Mietwohnungen von 1.600 Euro auf 1.800 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Außerdem wird für das belegungsabhängige Darlehen der Zinssatz für das elfte bis fünfundzwanzigste Jahr auf 3,25 Prozent festgesetzt. Für die ersten zehn Jahre der Darlehenslaufzeit bleibt es bei den bisherigen 2,75 Prozent. Die bisher nur für Pilotprojekte angebotene Fehlbedarfsfinanzierung wird nun als weitere Methode der Mietwohnraumförderung dauerhaft angeboten. Damit können wir die Attraktivität von Investitionen in den Wohnungsbau noch weiter verbessern“, teilte Innen- und Bauminister Joachim Herrmann mit.

Die Mietwohnraumförderung konzentriert sich auf die Ballungsräume, wo ein dringender Mehrbedarf an preisgünstigem Mietwohnraum besteht. Im ländlichen Raum wird überwiegend die Eigenwohnraumförderung nachgefragt. Mit Hilfe staatlicher Förderung können gerade junge Familien sich in Ihrer Heimat den Wunsch nach den eigenen ‚Vier Wänden‘ erfüllen. Besonders hilfreich ist hier der Baukostenzuschuss in Höhe von 2.500 Euro je Kind, der neben dem Förderdarlehen zusätzlich gewährt wird.

Weitere Informationen zur staatlichen Wohnraumförderung erhalten Investoren und Bauherrn bei den Regierungen oder den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt oder kreisfreie Stadt), wo auch die Förderanträge zu stellen sind, sowie im Internet unter http://www.wohnen.bayern.de.

StMIBV, Pressemitteilung v. 20.03.2014

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