Gesetzgebung

StMASFI: Ziele der rentenpolitischen Vorhaben sind richtig – Mütterrente leistet Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut

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„Die Ziele der großen Koalition im Bund bei den aktuellen rentenpolitischen Vorhaben sind richtig“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München beim Kongress der vbw zum Thema ‚Altersvorsorge – verlässlich und individuell‘ und weiter: „Mit der Mütterrente werden wir ab 1. Juli dieses Jahres einen spürbaren Beitrag zur Vermeidung weiblicher Altersarmut leisten. Das gebietet schon die Gerechtigkeit.“ Einwände gegen die Mütterrente seien kurzsichtig. Die für Gesellschaft und Rentenversicherung unerlässliche Erziehungsarbeit müsse besser anerkannt werden.

„Damit stärken wir zugleich den Generationenvertrag, der die Basis der umlagefinanzierten Rentenversicherung ist“, so Müller weiter.

Eine abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren dürfe nur denjenigen ermöglicht werden, die tatsächlich ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Zudem könne man den drohenden Facharbeitermangel nicht dadurch auflösen, indem hochqualifizierte und erfahrene ältere Arbeitnehmer vorzeitig in Rente geschickt würden. Es müsse jeder Anreiz vermieden werden, dass sich ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Kosten der Allgemeinheit mit 61 Jahren arbeitslos melden und mit Aussicht auf die abschlagsfreie Rente aus dem Erwerbsleben ausscheiden.

„Die demografischen Rahmenbedingungen sind weiterhin Fakt. Deshalb darf die ‚Rente mit 67‘ nicht konterkariert werden. Es muss der Grundsatz gelten, dass die ‚Rente mit 63‘ eine Ausnahme für diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, die jahrzehntelang gearbeitet haben. Es wäre völlig verfehlt, die Schleusen für eine Frühverrentungswelle zu öffnen und damit die jahrelang gewachsenen Erfolge der ‚Rente mit 67‘ wegzuspülen“, so Müller abschließend.

StMASFI, Pressemitteilung v. 24.03.2014