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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – Abgeordnete erhalten Einblick in die Justizvollzugsanstalt Regensburg

25. März 2014 by Klaus Kohnen

Bei einem Außentermin des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes haben die Abgeordneten die Gelegenheit genutzt, sich ein Bild von den Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Justizvollzug sowie den Haftbedingungen zu machen. Ein ausgedehnter Besichtigungsrundgang mit dem Leiter der Justizvollzugsanstalt Regensburg, Regierungsdirektor Christian Gessenharter, bot interessante Einblicke in Gefangenenunterkünfte, Arbeitsbetriebe, Höfe und Neubauten.

Die Belegungsfähigkeit der Justizvollzugsanstalt Regensburg liegt derzeit bei 188 Gefangenen (161 Haftplätze für Männer, 27 für Frauen). Untergebracht sind Untersuchungshäftlinge sowie Personen, die zu einer Strafhaft von bis zu einem Jahr verurteilt worden sind. Durch die derzeit laufenden Baumaßnahmen wird die Anstalt, die in den Jahren 1900 bis 1902 erbaut worden ist, modernisiert und vergrößert. Die Kapazitäten sollen nach dem Ausbau bei 326 Haftplätzen liegen.

Knappe Personalsituation schlägt sich in vielen Überstunden nieder

Im Gespräch mit den leitenden Mitarbeitern sowie dem örtlichen Personalrat wurde insbesondere die knappe Personalsituation angesprochen, die sich in einer hohen Zahl von Überstunden niederschlägt. Auch wenn die Mitarbeiter sehr engagiert seien und immer wieder bereit wären, zusätzliche Schichten zu übernehmen, werden die in Aussicht gestellten, zusätzlichen Stellen im Justizvollzug dringend benötigt, betonte der Personalratsvorsitzende Rudolf Mandl.

Auf die Nachfrage der Ausschussvorsitzenden Ingrid Heckner, ob es Schwierigkeiten bei der Gewinnung von qualifiziertem Personal gebe, führte Ministerialrat Stefan Lenzenhuber vom Staatsministerium der Justiz aus, dass man derzeit glücklicherweise auf eine ausreichende Zahl von Bewerbern zurückgreifen könne. Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften habe man laut Lenzenhuber sehr positive Erfahrungen damit gemacht, dass man Interessenten an der Ausbildung für den allgemeinen Vollzugsdienst zum Teil ermöglichen könne, zunächst im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses die Arbeitsbedingungen und Anforderungen im Justizvollzug kennenzulernen. Diese „Kennenlernphase“ sei sowohl für die Verwaltung als auch für den Bewerber bzw. die Bewerberin sehr nutzbringend.

Großen Respekt zollte die Vorsitzende des Ausschusses abschließend den Mitarbeitern der Justizvollzugsanstalten, die die sichere Unterbringung der Gefangenen in Bayern gewährleisteten und sich für deren Wiedereingliederung im beruflichen wie persönlichen Bereich einsetzten.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Aus den Ausschüssen v. 25.03.2014 (sf)

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