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Staatskanzlei: Bayerns Gesundheitsministerin Huml fordert Nachbesserungen bei der GKV-Reform

25. März 2014 by Klaus Kohnen

„Bundesregierung muss rasch für Klarheit bei Regionaldaten sorgen“

Die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml pocht auf Nachbesserungen bei der anstehenden Reform der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Ministerin begrüßte bei der heutigen Ministerratssitzung zwar das zügige Vorgehen der Bundesregierung, forderte aber eine klare Datenlage.

Huml betonte: „Bisher hat der Bund die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Regelungen nicht näher beziffert. Durch die gute wirtschaftliche Lage in Bayern fließen hohe Beitragsgelder aus dem Freistaat ab. Das System ist so intransparent, dass wir derzeit nicht genau berechnen können, in welcher Höhe. Das muss sich dringend ändern.“

Huml verwies darauf, dass Union und SPD eine Erhebung der Regionalkennzeichen zur Verbesserung der Datengrundlage für die Versorgungsforschung und das Versorgungsmanagement vereinbart haben. Auch dieser Teil des Koalitionsvertrags müsse nun zügig umgesetzt werden.

Huml fügte hinzu: „Nur so können die Finanzflüsse in der GKV und deren Auswirkungen auf Bayern künftig auf gesicherter Datenbasis bewertet werden. Bayern ist solidarisch. Es kann aber nicht sein, dass die Versorgung im Freistaat zu leiden hat – zu Lasten der Menschen hier.“

Bereits bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin hatte sich Bayern für eine umfassende Reform der Krankenkassenfinanzen eingesetzt. Der Referentenentwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der GKV-Finanzen sieht unter anderem vor, dass der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung zwar auf 14,6 Prozent festgesetzt wird, die Krankenkassen aber bei Bedarf von ihren Mitgliedern einen prozentualen Aufschlag erheben dürfen, der auch den bisher nur von den Arbeitnehmern zu tragenden Beitragsanteil ablöst.

„Die Krankenkassen erhalten ein Stück Beitragsautonomie zurück. Damit wird eine nachhaltige Forderung Bayerns umgesetzt“, sagte die Ministerin.

Über die Höhe des Zuschlags können die Kassen selbst entscheiden. Die prozentuale Erhebung ist zudem unbürokratischer als der bisherige Zusatzbeitrag, wie ihn einige Kassen mit meist acht Euro monatlich in der Vergangenheit erhoben haben.

Huml unterstrich: „Wir wollen einen Wettbewerb zu Gunsten der Versicherten starten, einen Wettbewerb für eine gute Versorgung zu bezahlbaren Preisen. Ein nachhaltiger Wettbewerb braucht aber faire Bedingungen und mehr Transparenz für alle Beteiligten.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.03.2014

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Verwaltung Schlagwörter: GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)

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