Gesetzgebung

Staatskanzlei: Einführung von Volksbefragungen in Bayern – Ministerrat beschließt Gesetzentwurf

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Innen- und Verfassungsminister Herrmann: „Bayern soll erstes Land in Deutschland mit Volksbefragung werden / Neues Instrument lebendiger Demokratie“ / Zusätzliche Legitimation von Großprojekten

Als „ein neues Instrument lebendiger Demokratie“ begrüßte Bayerns Innen- und Verfassungsminister Joachim Herrmann den heutigen Beschluss des Ministerrates zur Änderung des Landeswahlgesetzes. Künftig soll es in Bayern Volksbefragungen zu Vorhaben von landesweiter Bedeutung geben.

„Bayern ist damit das erste Land in Deutschland, in dem Volksbefragungen möglich sind. Mit plebiszitären Elementen, die zum Wesenskern unserer Bayerischen Verfassung gehören, haben wir hervorragende Erfahrungen gemacht. Staatsregierung und Landtag werden künftig in ihrer Entscheidungsfindung zu bedeutsamen Großprojekten durch das Volk nicht nur unterstützt – durch ein positives Votum erfahren solche Projekte auch zusätzliche Legitimation“, so Herrmann.

„Vorhaben von landesweiter Bedeutung, die zukünftig zum Gegenstand von Volksbefragungen gemacht werden können, sind insbesondere Vorhaben zur Herstellung und Sicherung einer für Bayern insgesamt relevanten Verkehrsinfrastruktur, etwa der Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München“, erläuterte der Innenminister.

Volksbefragungen sollen nur gemeinsam von Landtag und Staatsregierung initiiert und beschlossen werden können. Sie bleiben rechtlich unverbindlich.

Herrmann: „Dies schließt einen unzulässigen Eingriff in die jeweilige Kompetenz des anderen Verfassungsorgans von vornherein aus.“

Ausdrücklich ausgenommen von Volksbefragungen bleibt die Gesetzgebung.

Der Innenminister: „Für Volksbefragungen besteht hier auch kein Bedürfnis, weil das Volk über Gesetze im Wege von Volksbegehren und Volksentscheiden sogar mit rechtlich verbindlicher Wirkung entscheiden kann.“

Volksbefragungen sollen weitestgehend nach den Regeln eines Volksentscheids, unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze, durchgeführt werden. Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter http://www.stmi.bayern.de.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.03.2014

Redaktionelle Hinweise

Direkter Link zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Volksbefragung): hier.

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